NPD scheitert mit Unterlassungsantrag gegen OB Britz

Saarlouis · Die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) darf ein Verbot der NPD fordern, auch wenn sie als Amtsträgerin zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet ist. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis schmetterte gestern einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt ab.

Darin hatte die Partei Vertretern der Stadt vorgeworfen, mit dem Ruf nach einem NPD-Verbot in den Europa- und Kommunalwahlkampf eingegriffen zu haben. Die Pressemitteilung stand im Zusammenhang mit einem möglichen Bundesparteitag der NPD in einer städtischen Halle.

Die Richter entschieden, zwar sei es staatlichen und kommunalen Organen untersagt, in amtlicher Funktion vor Wahlen Parteien zu unterstützen oder zu bekämpfen. Allerdings müsse sich die NPD der Verbotsdebatte auch in Wahlzeiten stellen. Der Stadt brauche es auch nicht gleichgültig zu sein, ob in ihren kommunalen Einrichtungen - wie in der Vergangenheit - "politisch motivierte, gegen die Menschenwürde gerichtete Straftaten begangen werden". Die NPD legte Beschwerde gegen den Beschluss ein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort