Neunkircher Gutspark wird mit neuen Bäumen versehen

Neunkirchen. 21 Laubbäume werden derzeit von der RAG Montan Immobilien GmbH im Gutspark und wegbegleitend an einem angrenzenden Wanderweg gepflanzt. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine so genannte Ersatzmaßnahme. Hintergrund ist, dass die RAG Montan Immobilien GmbH für die Gestaltung des Absinkweihers Geisheck in Heinitz verantwortlich ist

 Symbolisch pflanzten gestern Helmut Rohlf, Ulrike Hölzer-Hilpert, Oberbürgermeister Friedrich Decker und Jürgen Kemmerich (von links) den ersten Baum. Foto: Willi Hiegel

Symbolisch pflanzten gestern Helmut Rohlf, Ulrike Hölzer-Hilpert, Oberbürgermeister Friedrich Decker und Jürgen Kemmerich (von links) den ersten Baum. Foto: Willi Hiegel

Neunkirchen. 21 Laubbäume werden derzeit von der RAG Montan Immobilien GmbH im Gutspark und wegbegleitend an einem angrenzenden Wanderweg gepflanzt. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine so genannte Ersatzmaßnahme. Hintergrund ist, dass die RAG Montan Immobilien GmbH für die Gestaltung des Absinkweihers Geisheck in Heinitz verantwortlich ist. Da dort aus naturschutzfachlicher Sicht ein ökologischer Ausgleich nicht möglich war, wurde diese Ersatzmaßnahme im Gutspark erforderlich. "In Absprache mit dem städtischen Bauamt werden insgesamt noch 89 Laubbäume im Wagwiesental und im Hüttenpark gepflanzt", sagte Oberbürgermeister Friedrich Decker gestern. Im Gutspark stellte er die Maßnahme vor, während der erste Baum gepflanzt wurde. Der OB informierte darüber, dass im Umfeld des Gutsweihers eine Trauerweide, ein Tulpenbaum und ein Amberbaum gepflanzt werden. In die Randzonen des Parks kommen landschaftstypische Bäume wie die Stieleiche, der Feldahorn und die Ebereschen. Trotz der Baumvielfalt betonte der Oberbürgermeister: "Wir wollen den Gutspark als offenen Park und nicht als Wald." Die Kosten für die Maßnahme trägt die RAG Montan Immobilien GmbH. "Wir wollen den Gutspark als offenen Park und nicht als Wald." Oberbürgermeister Friedrich Decker

HintergrundErsatzmaßnahmen werden aufgrund der Eingriffsregelung nötig. Diese Regelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, mit dem negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden sollen. Desweiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. red

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