Kein Schmerzensgeld

Osnabrück · Der Saarländer Horst Arnold saß wegen einer vermeintlichen Vergewaltigung unschuldig in Haft. Jetzt ist das zivilrechtliche Nachspiel um Schmerzensgeld nach einem der größten deutschen Justizskandale beendet.

Mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen hat eine Lehrerin ihren Kollegen ins Gefängnis gebracht - ein Schmerzensgeld wird sie für diese Jahre hinter Gittern aber nicht zahlen müssen. Die Tochter des kurz nach seiner Rehabilitierung verstorbenen Völklingers Horst Arnold zog ihre Zivilklage gegen die Frau zurück (die SZ berichtete). Seine Mandantin hätte den möglicherweise über mehrere Instanzen laufenden Prozess aus eigener Tasche vorfinanzieren müssen, teilte ihr Anwalt Hartmut Lierow gestern mit. Es wäre damit zu rechnen, dass sie auch bei einem Erfolg auf den Kosten sitzen bleiben würde.

Langer Rechtsstreit drohte

Die Lehrerin war 2012 vom Landgericht Darmstadt wegen ihrer Falschaussage zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Tochter des von ihr ins Gefängnis gebrachten Arnold hatte sie auf Schmerzensgeld verklagt. Nach den Worten ihres Anwalts für das Leid, das ihr Vater wegen der unschuldig im Gefängnis verbrachten Jahre ertragen musste. Das Landgericht Osnabrück hatte die Lehrerin im vergangenen Herbst zur Zahlung von 80 000 Euro verurteilt. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt. Ein langer Rechtsstreit drohte.

Die Schmerzensgeldansprüche hätten bislang nicht vollstreckt werden können, sagte Lierow. Die verurteilte Lehrerin, die nach wie vor auf dem Vorwurf der Vergewaltigung beharrt, habe rechtzeitig ihre Beamtengehaltsansprüche an Dritte abgetreten. Außerdem sei ihr für ihren Einspruch Prozesskostenhilfe gewährt worden.

Seine Mandantin hingegen hätte sämtliche Prozesskosten vorstrecken müssen, sagte Lierow. Darunter auch die Kosten für Anreise und Übernachtung von Zeugen. Weil ihr die Haftentschädigung ihres verstorbenen Vaters per Erbe zugefallen sei, habe sie keine Prozesskostenhilfe bekommen. "Justizopfer haben schlechte Karten in Deutschland", kritisierte Lierow.

Der Fall des unschuldig zu fünf Jahren Haft verurteilten Arnold gilt als einer der größten Justizirrtümer Deutschlands. Wegen des Vorwurfs, er habe seine Kollegin 2001 im Biologieraum einer Schule in Reicheltsheim im Odenwald vergewaltigt, war Arnold vom Landgericht Darmstadt verurteilt worden. Er beteuerte all die Jahre während der Haft seine Unschuld. Aber genau wegen dieser Beharrlichkeit galt er der Justiz als uneinsichtig und bekam daher keine Vollzugslockerungen. Auch nach seiner Haftentlassung stand er noch unter einer dreijährigen Führungsaufsicht.

Erst als einer Frauenbeauftragten des Schulamts auffiel, dass das vermeintliche Opfer in anderen Fällen reihenweise Lügen auftischte, wurde der Fall neu aufgerollt. Das Landgericht Kassel stellte 2011 die Unschuld Arnolds fest. Ein Jahr später starb er in Völklingen an Herzversagen - nur wenige Monate nach dem endgültigen Freispruch durch den Bundesgerichtshof.

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