Großes Rätselraten: EVS verschickt zwei Gebührenbescheide

Quierschied · Verwirrung gestiftet hat der Entsorgungsverband Saar (EVS) bei Bernhard Franz in Quierschied. Denn kürzlich erhielt er zwei fast identische Abfallgebührenbescheide.

Nach genauerem Vergleich fiel dem SZ-Leser allerdings der Unterschied auf: Auf dem ersten Exemplar wird von ihm verlangt, dass er die erste Rate dieses Jahres abzüglich des überzahlten Betrages überweisen soll. Auf dem zweiten EVS-Bescheid wird ihm mitgeteilt, dass das Guthaben auf das von ihm zur letzten Überweisung genutzte Konto überwiesen wird. Alle weiteren Seiten der Gebührenbescheide sind identisch.

Bernhard Franz bemühte sich eine Zeit lang per Mail und Telefon herauszufinden, welcher Brief denn nun maßgeblich ist und welcher nicht. Am Ende bekam der pensionierte Polizeihauptkommissar mit profunden EDV-Kenntnissen eine E-Mail vom EVS, mit der er etwas anfangen kann. Bezugnehmend auf die Kunden-Mail vom 14. Februar wurde ihm vor einer Woche mitgeteilt, dass bei Erstellung der Gebührenbescheide für die Gemeinde Quierschied die EDV kurzfristig ausfiel: "Aus diesem Grund wurden die Unter- oder Überzahlungen aus dem Jahr 2013 nicht ordnungsgemäß verrechnet." Bei der erneuten Generierung der Bescheide sollte diese Datei automatisch überschrieben werden. Dies sei in einigen Fällen aber nicht erfolgt. Da für den Druck und Versand der Bescheide zwei unterschiedliche Kennzahlen erteilt wurden, seien auch die nicht ordnungsgemäß erstellten Bescheide separat versandt worden. Der für Bernhard Franz korrekte Abfallgebührenbescheid weise letztlich die Verrechnung des Guthabens in Höhe von 14,60 Euro mit dem ersten Abschlag für 2014 aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort