Gräber mit abgelaufener Ruhezeit werden in Nalbach eingeebnet

Nalbach · Einmal im Jahr werden in der Gemeinde Nalbach Gräber mit abgelaufener Ruhezeit eingeebnet. Der nächste Termin ist vom 7.

bis 18. Juli. Wer diesen kostenfreien Service nutzen will, kann noch bis zum 27. Juni einen Antrag beim Standes- und Friedhofsamt stellen. Für Verstorbene über sechs Jahre beträgt die Ruhezeit 30 Jahre. Wegen der nur einmal jährlich durchgeführten Einebnung können auf Antrag Gräber eingeebnet werden, deren 25- oder 30-jährige Nutzungszeit bis 31. Dezember 2014 abläuft.

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