Bürgerinitiative Bürgerinitiative fordert Annahmestopp

Sötern · Mindestens vier gefährliche Abfallarten sollen nach Angaben einer Bürgerinitiative auf der Deponie in Sötern verwertet werden.

 Die Deponie in Sötern soll ohne Genehmigung gefährliche Abfallprodukte verwerten. Laut einer Bürgerinitiative sei eine unzumutbare Steigerung der gesundheitlichen Gefährdungslage für die Bevölkerung festzustellen.

Die Deponie in Sötern soll ohne Genehmigung gefährliche Abfallprodukte verwerten. Laut einer Bürgerinitiative sei eine unzumutbare Steigerung der gesundheitlichen Gefährdungslage für die Bevölkerung festzustellen.

Foto: Schumacher

Nach Auswertung von Akteneinsichten beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bezüglich des Betriebs der Recyclinganlagen am Standort Sötern-Waldbach sieht die Bürgerinitiative (BI) für eine lebenswerte Gemeinde Nohfelden ihre Vorahnungen bestätigt: „Mindestens vier gefährliche Abfallarten werden in den Anlagen verwertet“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Hinsichtlich der Genehmigungssituation sei das gleiche Prozedere wie bei der ortsansässigen Deponie festzustellen. Dies wundere zunächst kaum, denn Betreiber von Deponie und Recyclinganlagen sowie Genehmigungsbehörde seien identisch. Aber: „Leider ist im Vergleich zur Genehmigungsweise der Deponie hier nochmals eine unzumutbarere Steigerung der gesundheitlichen Gefährdungslage der Bevölkerung festzustellen.“

Während bei der Deponie das vereinfachte Genehmigungsverfahren (Plangenehmigung) für gefährliche Abfälle angewandt wurde, gebe es für die „gefährlichen Abfälle in den Recyclinganlagen eine Genehmigungsfreistellung, also überhaupt keine Genehmigung“.

Die erforderlichen Genehmigungsgrundlagen sind laut BI im Bundesimmissionsschutzgesetz klar definiert: „Für das Behandeln von gefährlichen Abfällen gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zum Schutz der Bevölkerung unter Beteiligung der Öffentlichkeit, das leider völlig umgangen wurde. Dass die vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsgutachten ebenfalls ausblieben, lässt mittlerweile ein Schema erkennen.“

Die BI als anerkannte Umweltvereinigung habe daher den Antrag an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) gerichtet, den Betreiber aufzufordern, eine gesetzeskonforme immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung und die Umweltgutachten zu machen. „Bis dahin fordern wir einen sofortigen Annahmestopp für gefährliche Abfälle und die Begrenzung nicht gefährlicher Abfälle auf die gesetzlich geforderte Höchstmenge.“ Dazu schreibt Sabine Schorr, Pressesprecherin im Umweltministerium: „Es erfolgt eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung, die einen gewissen Zeitbedarf hat und zu der derzeit noch keine abschließende Entscheidung erfolgt ist.“

Derzeit seien weder durch die Anlieferung noch durch den weiteren Umgang mit den zugelassenen gefährlichen Abfällen gesundheitsgefährdende Auswirkungen erkennbar. Und weiter heißt es aus dem Ministerium: „Gefährliche Abfälle werden nach aktueller Kenntnis des LUA genehmigungs- und richtlinienkonform angenommen – Asbest und anderes gefährliches Dämmmaterial wird richtlinienkonform nur verpackt angenommen und in der Behandlungsanlage lediglich gewogen, gegebenenfalls kurzzeitig zwischengelagert und dann auf der Deponie beseitigt. Gefährliche Althölzer gehen in die dafür zugelassene Behandlungsanlage.“

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