Bimmelbahn rollt vors Gericht: Nohfelder Betreiber klagt gegen St. Wendeler Landrat

Nohfelden · Kann eine Kleinwegebahn mit zwei Anhängern bis zu 22 Passagiere gefahrlos quer durch die Region um den Bostalsee kutschieren? Zweifel dagegen hegt das St. Wendeler Landratsamt, das deshalb seit Jahren eine umfassende Genehmigung verweigert.

 Wenige Wochen nach der Eröffnung des Ferienparks am Bostalsee: Im Sommer 2013 posiert Reinhold Kirsch neben seiner Roten Emma vor dem Hauptgebäude. Hier darf er seine Runden mit der Kleinwegebahn drehen. Doch das reicht ihm nicht. Foto: Zimmermann

Wenige Wochen nach der Eröffnung des Ferienparks am Bostalsee: Im Sommer 2013 posiert Reinhold Kirsch neben seiner Roten Emma vor dem Hauptgebäude. Hier darf er seine Runden mit der Kleinwegebahn drehen. Doch das reicht ihm nicht. Foto: Zimmermann

Foto: Zimmermann
 Ein trautes Bild vor dem Zoff – im Juli 2009 ließen sie sich gemeinsam vor dem neuen touristischen Zugpferd ablichten (von links): St. Wendels Landrat Udo Recktenwald (CDU), Anja Kirsch sowie ihr Mann Reinhold als Betreiber der Roten Emma und Nohfeldens Bürgermeister Andreas Veit (CDU). Foto: Gemeinde Nohfelden

Ein trautes Bild vor dem Zoff – im Juli 2009 ließen sie sich gemeinsam vor dem neuen touristischen Zugpferd ablichten (von links): St. Wendels Landrat Udo Recktenwald (CDU), Anja Kirsch sowie ihr Mann Reinhold als Betreiber der Roten Emma und Nohfeldens Bürgermeister Andreas Veit (CDU). Foto: Gemeinde Nohfelden

Foto: Gemeinde Nohfelden

Bimmelbahn-Besitzer Reinhold Kirsch aus Nohfelden-Gonnesweiler liegt mit St. Wendels Landrat Udo Recktenwald (CDU ) mächtig im Clinch. Über etliche Jahre bereits zieht sich dieser Streit hin - um ein einst auch von Lokalpolitikern vollmundig als "Fremdenverkehrs-Attraktion" beworbenes Angebot. So unterstellte der Geschäftsmann unlängst den zuständigen, Kreisverwaltungschef Recktenwald unterstellten Sachbearbeitern sogar "einen persönlichen Krieg gegen uns". Eine Einigung war bislang nicht in Sicht, was die Kontrahenten nun vors Verwaltungsgericht in Saarlouis bringt.

Dort sollen Richter die Frage klären: Darf Kirsch auf allen von ihm gewünschten Wegen rund um den Bostalsee Touristen mit der auf Rote Emma getauften Kleinwegebahn chauffieren? Das untersagen ihm bisher Fachleute im Straßenverkehrsamt des Landkreises St. Wendel trotz eines TÜV-Prüfsiegels und einer Straßenzulassung seitens des Saar-Umweltministeriums in Saarbrücken. Wobei Kirschs Rechtsbeistand Christian Halm von "seltsamen Argumenten" spricht.

Demnach verweigere die Behörde einzelne Passagen mit dem Hinweis auf Gefahrenabwehr. Das bedeutet: Einzelne von Kirsch beantragte Strecken seien mit der Bimmelbahn samt zwei angehängten Passagierwagen nicht sicher zu befahren. Extreme Gefällstrecken, stark genutzte Kreuzungen sowie schnell befahrene Bundesstraßen schlossen die Experten für die Rote Emma aus. "Das ist nicht alles nachzuvollziehen", kritisiert Anwalt Halm, dessen Mandant wegen der bisherigen Haltung des Landratsamtes klagt.

Da würden von Fachleuten des Straßenverkehrsamtes innerörtliche Bundesstraßen , konkret die B 41 die durch Nohfelden führt, für die Bimmelbahn, die mit Höchstgeschwindigkeit von 19 Stundenkilometern unterwegs sei, als zu gefährlich eingestuft. Hier könne es zu Auffahrunfällen kommen, werde begründet, um eine Genehmigung abzulehnen. "Doch im Ort ist ohnehin maximal Tempo 50 erlaubt", kontert der Jurist. Radfahrern und Senioren mit Rollatoren werde das Überqueren ja auch nicht verboten. Kirsch habe aus Sicherheit für die maximal 22 Fahrgäste beispielsweise auf unebene Feldwege verzichtet und wolle gar nicht auf Bundesstraßen außerhalb der Orte unterwegs sein.

Vor der Verhandlung zeigt sich Landrat Recktenwald zugeknöpft und wollte sich gegenüber der SZ nicht äußern. Lukas Kowol von der Pressestelle des Landratsamts lässt lediglich wissen: "Es ist eine öffentliche Sitzung. Da kann sich dann jeder Interessierte selbst ein Bild machen."

Ganz legal dreht Geschäftsmann Kirsch übrigens seine Touren um den See herum, mit kreisbehördlicher Genehmigung und mit Fahrgast-Beförderungsschein. Den stellte ihm die Gemeinde Nohfelden aus.

Ob das Streckennetz ausgeweitet werden kann, darüber befinden Richter am kommenden Mittwoch, 24. Juni, im Saarlouiser Verwaltungsgericht. Ein Gutachter ist zugegen. Während des Prozesses kann es zu einem Vergleich kommen, in dem sich beide Seiten einigen. Möglich ist auch ein Urteil zu Gunsten einer der Streitparteien. Variante drei: Das Gericht könnte das Landratsamt anweisen, seine Entscheidungen auf Basis des neuen Gutachtens zu überdenken.

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