Auch an Fastnacht den Jugendschutz berücksichtigen

St Wendel · Der Arbeitskreis Gemeindenahe Suchtprävention des Landkreises St. Wendel appelliert zur Fastnacht an Eltern und Veranstalter, auf den Jugendschutz zu achten.

Die närrische Zeit mit Frohsinn und Feiern sei für viele mit dem Konsum von Alkohol verbunden. Leider gelte das auch für die leichtfertige Abgabe alkoholischer Getränke an Minderjährige. Veranstalter müssten bei der Planung und Durchführung von Festen und Feiern den Jugendschutz berücksichtigen, aber das Wohl der Kinder und Jugendlichen sollte allen Erwachsenen am Herzen liegen. Erwachsene sollten sich daher ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Um die Tradition des gemeinsamen Feierns an Fastnacht zu erhalten, sollten Eltern und Erziehungsberechtigte mit ihrem Nachwuchs über den Umgang mit Alkohol sprechen. Wichtig sei, gemeinsam Abmachungen und Regeln zu Ausgehzeiten und Alkoholkonsum zu vereinbaren, damit der Spaß nicht im Erste-Hilfe-Zelt oder Krankenhaus endet.

Tipps für Eltern zum Thema Jugendliche und Alkohol gibt es im Landkreis St. Wendel bei der Suchtberatungsstelle Knackpunkt, Tel. (0 68 51) 8 90 81 10 oder beim psychosozialen Dienst des Gesundheitsamtes, Tel. (0 68 51) 8 01 53 22.

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