Neue Namborner Gemeinschaftsräume sollen null Miete kosten

Namborn. Die Arbeiten an den Dorfgemeinschaftsräumen, die in der Erweiterten Realschule (ERS) Oberthal-Namborn mit Standort Namborn entstehen sollen (wir berichteten), haben begonnen. Um diese Räume später nutzen zu können, ist eine Vereinbarung mit der St. Wendeler Landkreisverwaltung, der die Schule gehört, und der Namborner Gemeindeverwaltung notwendig

Namborn. Die Arbeiten an den Dorfgemeinschaftsräumen, die in der Erweiterten Realschule (ERS) Oberthal-Namborn mit Standort Namborn entstehen sollen (wir berichteten), haben begonnen. Um diese Räume später nutzen zu können, ist eine Vereinbarung mit der St. Wendeler Landkreisverwaltung, der die Schule gehört, und der Namborner Gemeindeverwaltung notwendig. Mit diesem Problem hat sich nun der neue Ortsrat von Namborn/Heisterberg auf seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Die SPD wolle sich dem Projekt nicht entgegenstellen, hätte jedoch eine Bürgerbefragung begrüßt, mit der man hätte feststellen könne, ob diese Räume an dieser Stelle von der Bevölkerung überhaupt akzeptiert werden, so ihr Fraktionsvorsitzender Jürgen Scheid: "Das Projekt ist nicht unumstritten." Die Dorfgemeinschaftsräume zu schaffen, kostet voraussichtlich 350 000 Euro, wovon die Gemeinde 40 Prozent, also 140 000 Euro, aufbringen muss. Die übrigen Baukosten tragen Land und Landkreis St. Wendel. SPD-Fraktionssprecher Scheid sieht in den 140 000 Euro, wie er sagte, "einen maximalen Betrag", der in die Vereinbarung festgeschrieben werden solle. Darüber hinaus will die Namborner SPD weitere Details geklärt wissen. Festgeschrieben sollte auch sein, dass die zu errichtenden Räume barrierefrei werden, dass die Vergabe der Räume für außerschulische Nutzungen, beispielsweise von Vereinen und Privatpersonen, der Namborner Verwaltung in Absprache mit der Leitung der ERS Oberthal-Namborn unterliegt. Schulische Nutzungen vor 14 Uhr sollen Vorrang haben. Der Kreis St. Wendel erhebt keine Grundmiete, heißt es in der Vereinbarung. Als Ausgleich für die Bewirtschaftungskosten wie Heizung, Strom, Wasser und Bauunterhaltung führt die Gemeinde das eingenommene Nutzungsentgelt entsprechend ihrer Entgeltordnung zur Nutzung von öffentlichen Einrichtungen an den Kreis St. Wendel ab. Der übernimmt die Ausstattung der Dorfgemeinschaftsräume. Die Gemeinde erstattet dem Landkreis für die Erstausstattung 50 Prozent der jährlichen Abschreibungen. Reparaturkosten und Ersatzbeschaffungen, heißt es in der Vereinbarung weiter, tragen je zur Hälfte Gemeinde und Landkreis. se

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort