Neue Fenster genau planen

St. Wendel. Etliche solcher Anfragen muss die Verbraucherzentrale knapp abweisend bescheiden. Es melden sich nämlich viele Eigenheimbesitzer, die bereits im vergangenen Jahr renoviert haben. Damals gab es noch keine Förderung als Zuschuss durch die KFW-Bank, wenn nur eine einzelne Sanierungsmaßnahme wie die Fenster-Erneuerung durchgeführt wurde

St. Wendel. Etliche solcher Anfragen muss die Verbraucherzentrale knapp abweisend bescheiden. Es melden sich nämlich viele Eigenheimbesitzer, die bereits im vergangenen Jahr renoviert haben. Damals gab es noch keine Förderung als Zuschuss durch die KFW-Bank, wenn nur eine einzelne Sanierungsmaßnahme wie die Fenster-Erneuerung durchgeführt wurde. Nachträglich lässt sich da nichts mehr machen. Ferner gehen auch Haus-Sanierer leer aus, wenn der Auftrag bereits vergeben worden ist. Ein Antrag auf Förderung der Fenster-Erneuerung muss bei der KFW-Bank vor der Auftragsvergabe eingereicht werden. Viele Ratsuchende denken, dass sie mit ihrem Angebot für neue Fenster bereits die technischen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Dies ist in den meisten Fällen nicht so. Der Unterschied zwischen dem Wärmedurchgangskoeffizienten für das Fenster "Uw" und dem für das Glas "Ug" ist nicht geläufig, aber entscheidend für die Förderung. Ebenso hängt die Qualität des Fensters vom Glasrandverbund ab. Diese technischen Voraussetzungen können durch die qualifizierten Berater der Verbraucherzentrale in den Angeboten geprüft werden. Damit ersparen sich die Ratsuchenden unnötigen Ärger mit der ausführenden Firma, einen eventuell negativen Bescheid der KfW und sparen viele hundert Euro. Darüber hinaus zeigen die Energieberater der Verbraucherzentrale die Alternativen zum sachgerechten Einbau auf, um spätere Bauschäden zu vermeiden und zukünftigen Sanierungen später keinen Stein in den Weg zu legen. So empfehlen sie beispielsweise auch den Einbau nach Richtlinien des Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung eV (RAL) zur Gewährung der Luftdichtigkeit. redIn St. Wendel finden die Beratungen jeden Donnerstag im Rathaus II in der Gymnasialstraße 21, statt. Terminvereinbarung Telefon (06851) 80 93 31.

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