Zehn Jahre nach seiner Verurteilung trifft Norbert Kuß Gutachterin wieder vor Gericht

Saarbrücken/Marpingen · Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 80 000 Euro und etwa 38 000 Euro Schadensersatz fordert Justizopfer Norbert Kuß von einer Gerichtspsychiaterin, deren Gutachten ihn unschuldig ins Gefängnis brachte.

 Justizopfer Norbert Kuß – hier mit seiner Anwältin Daniela Lordt – schilderte der dritten Zivilkammer des Landgerichts, was er in 683 Tagen unschuldig erlittener Haft erlebt hat. Foto: Becker & Bredel

Justizopfer Norbert Kuß – hier mit seiner Anwältin Daniela Lordt – schilderte der dritten Zivilkammer des Landgerichts, was er in 683 Tagen unschuldig erlittener Haft erlebt hat. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

. Richter Ulrich Hoschke und seine beiden Kollegen von der dritten Zivilkammer des Landesgerichts Saarbrücken nahmen sich viel Zeit, um die Leidensgeschichte des Justizopfers Norbert Kuß (71) aus erster Hand zu hören. Der frühere Bundeswehrbeamte aus dem Marpinger Ortsteil Alsweiler klagt gegen die Frau, die ihn nach seiner Einschätzung durch ein falsches Gutachten ins Gefängnis gebracht hat. Er fordert Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 80 000 Euro und Schadensersatz in der Größenordnung von 38 000 Euro . Die Sachverständige des Homburger Institutes für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie saß am Donnerstag im Gerichtssaal dem Kläger Kuß gegenüber.

Die Richter hatten ihr persönliches Erscheinen angeordnet. Die wortkarge Frau machte einen durchaus betroffenen, verlegenen Eindruck. Für Kläger Kuß und die Gutachterin war es das erste Wiedersehen nach zehneinhalb Jahren. Im Mai 2004 war Kuß von einer Strafkammer des Landgerichts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs an seiner Pflegetochter für schuldig befunden und zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Kuß hatte die Vorwürfe des damals 13-jährigen Mädchens stets vehement bestritten. Basis des Urteils war das Glaubwürdigkeitsgutachten der Gerichtspsychiaterin, die in der damaligen Verhandlung die Aussagen der Pflegetochter als "mit hoher Wahrscheinlichkeit" glaubhaft und erlebnisorientiert eingestuft hatte.

Kuß und seine Familie, die wegen des Prozesses und der Inhaftierung wiederholt vor dem Ruin stand, kämpften gegen die langsamen Mühlen der Justiz. Erst das dritte Wiederaufnahmeverfahren war erfolgreich. Im November 2013 erfolgte ein Freispruch erster Klasse - aus "tatsächlichen Gründen". Zuvor hatte ein anerkannter Sachverständiger aus Freiburg im Gutachten seiner Homburger Kollegin durchaus "gravierende methodische Mängel" und "Fehleinschätzungen" nachgewiesen. Daniela Lordt, Anwältin von Kläger Kuß, wirft der Gutachterin vor, sie habe "grob fahrlässig" gehandelt. Wichtige Fakten, Erkenntnisse und Informationen nicht berücksichtigt. Deshalb sei ihr Mandant unschuldig verurteilt worden und saß 683 Tage in Haft.

Ausführlich ließen sich die Richter von Norbert Kuß schildern, was er als unschuldig verurteilter Kinderschänder hinter Gittern erlebt hatte. "Ich hatte ständig Angst, wurde verbal und körperlich angegriffen." Beim Hofgang wurde mit einem schweren Holzklotz nach ihm geworfen. Schlaflosigkeit, Albträume und eine Tinitus-Erkrankung (ständiges Rauschen im Ohr) plagen ihn seit der Haft, berichtete der Mann, der nach dem Urteil zwangsweise aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden war und finanzielle Einbußen erlitt. Mittlerweile hat er wieder den Status eines pensionierten Beamten.

Richter Hoschke lässt durchblicken, dass die Argumentation von Anwalt Stephan Krempel, der die Gutachterin vertritt, mögliche Regressforderungen des Klägers seien längst verjährt, kaum Erfolgsaussichten hat. Auch mehreren Beweisanträgen Krempels will die Kammer nicht folgen.

Das Gericht will am 4. Dezember eine Entscheidung verkünden. Erwartet wird, dass ein Sachverständiger beauftragt wird. Justizopfer Kuß hat von der Verhandlung einen "positiven Eindruck": "Ich bin zufrieden, erwarte, dass mir Schmerzensgeld zugesprochen wird."

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