Urteil des Verwaltungsgerichts Richter kürzen Marpinger Ex-Bürgermeister Werner Laub die Pension

Saarlouis/Marpingen · Wegen Dienstpflichtverletzungen soll der frühere Rathauschef für 18 Monate zwölf Prozent weniger Ruhegehalt erhalten.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat am Freitag mit einem Urteil eine Disziplinarverfügung gegen Werner Laub (SPD), ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Marpingen bestätigt. Die siebte Kammer wies eine Klage Laubs gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes ab. Dies bestätigte Gerichtssprecher Christoph Schmit auf Anfrage. Demnach kann dem Ex-Rathauschef wegen Dienstpflichtverletzungen das Ruhegehalt für die Dauer von 18 Monaten um zwölf Prozent gekürzt werden.

Hintergrund sind angebliche Verstöße Laubs bei Reisekostenabrechnungen. Er habe zu Unrecht Fahrtkosten für eine private Reise nach Köln im Mai 2015 als Dienstreise bei der Gemeindekasse abgerechnet. Zudem sollen weitere Reisekostenanträge mit erheblicher Verspätung gestellt und deshalb rechtswidrig erstattet worden sein. Insgesamt geht es angeblich um einen Betrag von 2600 Euro. Wegen der Reise nach Köln (Schaden 182 Euro) hatte auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das Verfahren wurde 2016 gegen Zahlung von 800 Euro eingestellt.

Der Lebacher Rechtsanwalt Rolf Friedrichs, der Laub vertritt, sagte nach dem Urteil: „Wir sind rechtlich und tatsächlich anderer Meinung als das Gericht.“ Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung werde geprüft, ob Berufung eingelegt werde.

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