Leser-Reporter Ärger über ein Verbotsschild am Haus

Alsweiler · Das verbietet das Halten und Parken, was wiederum den Alsweiler Bürger Walter Schirra nicht passt. Er hofft auf eine Änderung.

 Leser-Reporter Walter Schirra will, dass das Halteverbot vor seinem Haus aufgehoben wird. Aktuell prüft die Gemeindeverwaltung den Sachverhalt.

Leser-Reporter Walter Schirra will, dass das Halteverbot vor seinem Haus aufgehoben wird. Aktuell prüft die Gemeindeverwaltung den Sachverhalt.

Foto: Frank Faber

Leser-Reporter Walter Schirra aus Alsweiler ist sauer. Der 85-jährige Senior ist nicht mehr mobil und bei der täglichen Versorgung auf Fahrdienste angewiesen. Doch vor seinem Haus in der Hübelstraße 5 gilt Halteverbot. „Da darf nicht einmal der Apothekendienst stehen“, sagt der verärgerte Leser-Reporter. In der ersten Zeit, so behauptet Schirra rückblickend, habe sich niemand am Halteverbot gestört. „Über Nacht parken Autos vor der Tür. Aber nur wenn einer von uns sein Auto vor der Tür stehen hat, dann passiert etwas“, behauptet der Pensionär. Getränke werden bei dem älteren Ehepaar durch ein Kellerfenster eingelagert. Ende November habe dazu ein Auto vor seinem Anwesen geparkt und der Ladevorgang sei gleich mit zwei Protokollen sanktioniert worden. „Ein Bußgeld für Parken im Parkverbot und ein Bußgeld für Parken gegen die Fahrtrichtung“, beschwert sich Schirra. Stellplätze für den Besuch oder mobilen Lieferdienst wären neben dem Haus vorhanden. Die Fläche ist allerdings mit nicht fahrtüchtigen Kraftfahrzeugen, an denen sein Sohn schraubt, dauerhaft besetzt.

Mittlerweile ist der Leser-Reporter soweit, dass er bei der Marpinger Gemeindeverwaltung einen Antrag für einen Kurzparkplatz zum Parken für Anlieger stellen will, damit das Halteverbotsschild verschwindet. Die Hübelstraße sei eine 30-Kilometer-Zone in der kein Unfall zu beklagen sei. Auf SZ-Anfrage hat die Gemeinde dazu schriftlich mitgeteilt: „Dieses Halteverbot besteht seit mehr als zwei Jahrzehnten. Es wurde damals auf Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten angeordnet“. Die Gründe hierfür waren eine Vielzahl von Beschwerden von Anwohnern, die diese Straße regelmäßig befuhren. Es handelt sich hier um einen Kurvenbereich.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Im Umfeld – auch auf der direkt gegenüberliegenden Straßenseite – ist das Halten beziehungsweise Parken möglich, sodass auch die Anlieger auf der Halteverbotsseite nicht über Gebühr belastet sind“. Dass die Ortspolizeibehörde ein Auge darauf geworfen habe, wenn Autos vor dem Hause Schirra parken, wiegelt die Gemeinde ab. „Regelmäßige Kontrollen des ruhenden Verkehrs an der Stelle, hat die Gemeinde nicht durchgeführt. Allenfalls stichprobenartig wurde, wie in allen anderen Bereichen in der Gemeinde, kontrolliert. In den vergangenen neun Jahren wurden an dieser Stelle drei Ordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet“, heißt es dazu in dem Schreiben.

Wie die Gemeinde bestätigt, habe sich Leser-Reporter Schirra vor wenigen Wochen an den Ortsvorsteher Theo Neis (SPD) in Alsweiler gewandt, der direkt im Anschluss das Bürgeranliegen an die Verwaltung weitergegeben hat. In der Zwischenzeit gab es einen Lokaltermin. „Die Ortspolizeibehörde hat sich mit Herrn Schirra getroffen, sich vor Ort ein Bild gemacht und das Halteverbot aus Sicht der Behörde erörtert“. Wie die Gemeinde Anwohner Schirra mitgeteilt hat, „wird die Gemeindeverwaltung den Sachverhalt auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen (wie Straßenverkehrsordnung) überprüfen. Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen“.

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