Jugendschutzgesetz:Kontrollen während Stadtfest angekündigt

St. Wendel. Die Jugendschutzgesetze behalten auch während der Stadtfesttage, die heute beginnen, ihre volle Gültigkeit, teilt die St. Wendeler Verwaltung mit. Das Ordnungsamt der Stadt und ein privater Sicherheitsdienst werden an allen drei Tagen kontrollieren, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes peinlich genau eingehalten werden, sagt Bürgermeister Klaus Bouillon

St. Wendel. Die Jugendschutzgesetze behalten auch während der Stadtfesttage, die heute beginnen, ihre volle Gültigkeit, teilt die St. Wendeler Verwaltung mit. Das Ordnungsamt der Stadt und ein privater Sicherheitsdienst werden an allen drei Tagen kontrollieren, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes peinlich genau eingehalten werden, sagt Bürgermeister Klaus Bouillon. Standbetreiber, die Alkohol an Unter-16-Jährige abgegeben und dabei erwischt werden, werden in Zukunft nicht mehr zum Stadtfest zugelassen, kündigt der Verwaltungschef an. Gaststätten müssten mit Bußgeldern rechnen. "Jugendliche, die sichtlich angetrunken sind, sind ein Fall für die Polizei", sagt Bouillon. ddt

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