Sexueller Missbrauch Priestergemeinschaft zieht Konsequenzen

Freisen/Klosterneuburg · Stift Klosterneuburg übernimmt moralische Verantwortung für möglichen Missbrauchsfall durch Priester aus Freisen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Korneuburg  gegen einen in Freisen aufgewachsenen  Priester wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs in einem Kloster in Österreich  sind schon im Frühjahr diesen Jahres eingestellt worden (wir berichteten).  Aus Beweisgründen, hieß es damals. Denn das Opfer  habe keine Angaben zum Vorfall machen wollen.

Nun hat auch das Stift Klosterneuburg bei Wien, wo sich der Missbrauch abgespielt haben soll, einen Abschlussbericht vorgelegt.  Die Untersuchung wurde eingeleitet, weil es  im Zusammenhang mit diesem Fall sexuellen Missbrauchs durch einen Kleriker des Stiftes aus dem Jahr 1993 auch zu möglichem Fehlverhalten des Stiftes oder  einzelner

Verantwortungsträger gekommen sein könnte. „Aufgrund der erhobenen Vorwürfe hat der Kapitelrat des Stiftes Klosterneuburg eine umfangreiche Aufarbeitung dieses konkreten Falles durch externe Fachleute veranlasst sowie eine unabhängige Expertengruppe um entsprechende Empfehlungen ersucht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Stifts. Das Stift kommt zu dem Schluss, dass – obwohl keine Beweise für bewusstes und zielgerichtetes Fehlverhalten des Stiftes oder einzelner seiner Verantwortungsträger identifiziert worden seien – wohl strukturelle Schwächen im Aufnahmeverfahren, in der Personalentwicklung sowie in der Prävention und des Opferschutzes den Fall begünstigt haben könnten.

Der Propst des Stiftes, Bernhard Backovsky, habe die Fertigstellung des Berichtes zum Anlass genommen, sich in einem persönlichen Gespräch mit dem Opfer von damals für die moralische Schuld, die das Stift allenfalls zu verantworten habe, zu entschuldigen, heißt es: „Uns als Priestergemeinschaft ist es in hohem Maße bewusst, dass wir sowohl für Strukturen, wie auch für den Geist und das Selbstverständnis Verantwortung tragen, in denen priesterliches Engagement und Seelsorge erfolgen.“ Der Probst weiter: „Wir bedauern den Fall aus 1993 außerordentlich und hoffen, mit den nun definierten Maßnahmen geeignete Schritte zu setzen, ähnliche Vorfälle bestmöglich zu verhindern beziehungsweise sollte es dennoch dazu kommen, den Betroffenen bestmöglich zu helfen.“

Auf Basis der Erkenntnisse und der Empfehlungen der Expertengruppe will der Kapitelrat des Stiftes nun handeln.  So soll ein Präventionsbeauftragter bestellt werden. Außerdem wird es eine  Meldestelle für Verdachtsfälle geben. Es soll ein neues Konzept ausarbeitet werden, das den Aufnahmeprozess regelt. Regelmäßigen  Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen verpflichtend sein. Das Maßnahmenpaket werde nun Schritt für Schritt umgesetzt.

Die Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen kommt  zu einem völlig anderen Ergebnis als die  Expertengruppe des Stifts. Nach Erkenntnis des Vorsitzenden der Initiative, Johannes Heibel, seien viele vorgetragene Sachverhalte und Zeugenaussagen von der Expertengruppe nicht intensiv genug geprüft und sachgemäß bewertet worden. Zudem habe man es nicht für notwendig erachtet, alle von der Initiative benannten Zeugen einzuladen und persönlich anzuhören. Der Vorsitzende bemängelt darüber hinaus auch die fachlichen Voraussetzungen der Expertengruppe. So habe die Expertengruppe weder über einen erfahrenen Ermittler noch über einen Kirchenrechtler verfügt.

Auch was die Unabhängigkeit der Expertengruppe angeht, bestünden erhebliche Zweifel, behauptet Johannes Heibel. So habe der Expertengruppe eine Wiener Agentur für Öffentlichkeitsarbeit vorgestanden, die mit dem Stift kooperiere. Niemand habe es gewagt, so die Initiative weiter, insbesondere die Verantwortung des Propstes und anderer hochrangiger kirchlicher Würdenträger wirklich ernsthaft zu hinterfragen und eine Klärung herbeizuführen.

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