Bistum: Aktenstudium ergibt Anfangsverdacht des Missbrauchs

Freisen/Trier · Informationen aus Akten der Staatsanwaltschaft von 2006 haben das Bistum Trier veranlasst, gegen den Freisener Ex-Pfarrer ein Voruntersuchungsverfahren wegen Missbrauchs einzuleiten. Die Unterlagen liegen laut Bistum diesem erst seit dem 6. Mai vor.

Das Bistum Trier hat gestern bestätigt, dass es drei staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen Pfarrer aus Freisen gab. Die Verfahren aus den Jahren 2013 und 2016 seien wegen mangelnden Tatnachweises eingestellt worden, hieß es in einer Mitteilung der bischöflichen Pressestelle. Damit seien diese auch für das Bistum abgeschlossen.

Bleibt noch ein Verfahren von 2006. Auf das seien die heute Verantwortlichen des Bistums erst im Zusammenhang mit den jüngeren Ermittlungen aufmerksam geworden. Wie inzwischen üblich, seien die Akten aus dem Jahr 2006 von der Staatsanwaltschaft angefordert worden. Dies ist seit 2013 nach den Leitlinien gegen Missbrauch üblich. Die Unterlagen lägen dem Bistum seit dem 6. Mai 2016 vor. Das Ergebnis des Aktenstudiums: Daraus ergebe sich ein hinreichender Anfangsverdacht für Taten gegen einen Minderjährigen Ende der 90er-Jahre, "die nach kirchlichem Recht auch heute noch nicht verjährt wären". Daher sei das kirchliche Voruntersuchungsverfahren eröffnet worden (wir berichtet). Bis heute habe sich das mutmaßliche Opfer nicht beim Bistum gemeldet.

Zum Zeitpunkt der Anzeige bei den staatlichen Ermittlungsbehörden 2006 waren die Taten nach staatlichem Recht verjährt. Daher sei das Verfahren eingestellt worden. Hierüber sei das Bistum seinerzeit ohne weitere Hintergründe informiert worden. Weitergehende eigenständige Untersuchungen von kirchlicher Seite seien zum damaligen Zeitpunkt nicht veranlasst worden: "Hier hat man sicher aus den Erfahrungen gelernt", hieß es wörtlich in der Pressemitteilung.

Was Urlaubsfahrten des Geistlichen mit Jugendlichen betreffe, habe es von deren Seite oder ihren Familien keine Beschwerden gegeben. Im Gegenteil habe diese Praxis bei vielen als Teil der Jugendarbeit in hohem Ansehen gestanden. Dennoch habe das Bistum, nachdem es 2014 davon erfahren habe, diese unverzüglich untersagt, entsprechend den geltenden Präventionsrichtlinien. Weiter hieß es: "Da sich der Pfarrer offenbar nicht exakt an diese Anweisung gehalten hat, war dies auch ein Grund für die Beurlaubung vom Amt des Kooperators in Freisen im April 2015."

Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung, schrieb die Pressestelle. Das Verbot der öffentlichen Gottesdienstfeier und das Umgangsverbot mit Kindern und Jugendlichen stellten vorbeugende Maßnahmen dar, hieß es.

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