Stromanbieter-Wechsel birgt oft Tücken

Saarbrücken. Guido Perey aus Saarbrücken klagt, dass sein Anbieter "1, 2, 3 energie" vertragswidrig den Preis erhöht habe. Der SZ-Leser-Reporter informierte sich über die Konditionen der Marke der Pfalzwerke Ludwigshafen: "Der Vergleich ergab einen erheblich günstigeren Jahrespreis", erinnert er sich. Deshalb habe er den Anbieter gewechselt

Saarbrücken. Guido Perey aus Saarbrücken klagt, dass sein Anbieter "1, 2, 3 energie" vertragswidrig den Preis erhöht habe. Der SZ-Leser-Reporter informierte sich über die Konditionen der Marke der Pfalzwerke Ludwigshafen: "Der Vergleich ergab einen erheblich günstigeren Jahrespreis", erinnert er sich. Deshalb habe er den Anbieter gewechselt. Doch im August erhielt Perey einen Brief mit der Mitteilung, dass das Unternehmen zum 1. Oktober seine Preise anheben müsse. Gegen diese aus seiner Sicht "vertragswidrige Erhöhung" habe er daraufhin Widerspruch eingelegt. Zumal in dem Schreiben der vorgeschriebene Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht gefehlt habe.

Darauf sei die Firma jedoch im weiteren Briefwechsel nicht eingegangen. Stattdessen habe er eine Kündigungsbestätigung für seinen Vertrag erhalten, den er jedoch gar nicht gekündigt habe. Für den SZ-Leser ist dies ein Versuch, ihn aus dem Vertrag zu "moppen" und eine arglistige Täuschung. Die Presseabteilung der "1, 2, 3 energie" war für die SZ nicht zu erreichen.

Gertrud Truar von der Verbraucherzentrale Saarland weist darauf hin, dass Preisgarantien, die in den Vergleichs-Portalen gegeben werden, nicht automatisch Bestandteile des Vertrages mit dem neuen Anbieter werden. Deshalb sollten die Kunden ihre schriftliche Auftragsbestätigung genau prüfen. Nur wenn die Preisgarantien darin aufgeführt sind, könne der Verbraucher darauf bestehen. "Im Falle einer Preiserhöhung gibt es ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht", bestätigt sie den Hinweis des SZ-Lesers.

Auch für Michael Dier aus Mandelbachtal brachte sein Wechsel zu "Flex Strom" Probleme mit sich: Die Firma sei sowohl im Verbrauchs- als auch im Grundpreis günstiger gewesen und habe zudem beim Neuabschluss eine Prämie angeboten. Doch diese sei dem SZ-Leser-Reporter auf seiner Jahresendabrechnung nicht vergütet worden. Ohne ihm dies mitzuteilen, habe der Anbieter seine Preise erhöht.

Truar weiß aus Erfahrung: "Wer mit diesem Anbieter einen Vertrag abschließt, kann damit rechnen, dass er innerhalb kurzer Zeit eine Preisänderungs-Mitteilung erhält." Da diese oft wie Werbung gestaltet sind, würden sie jedoch häufig von Verbrauchern übersehen. Deshalb empfiehlt sie, die Schreiben der Firma genau durchzulesen. Da die Mitteilungen nicht per Einschreiben verschickt werden müssen, sei der Nachweis, dass er diese nicht erhalten habe, für den Verbraucher schwierig. Bezüglich des nicht angerechneten Bonus rät die Beraterin, diesen per Einschreiben zu reklamieren.Truar empfiehlt generell, sich vor dem Vertragsabschluss bei der Verbraucherzentrale zu informieren. mv

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von mehreren SZ-Leser-Reportern. Wenn Sie auch Interessantes der Saarbrücker Zeitung zu erzählen haben, wenden Sie sich per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder per E-Mail an: leser-reporter@sol.de.

"Es gibt einige wenige Firmen, über die wir relativ viele Beschwerden erhalten."

Gertrud Truar von der Verbraucherzentrale Saar

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