Streuobstwiese darf Kiesabbau stoppen

Dillingen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVG) hat geurteilt: Der Bebauungsplan Kappesheck/Großgarten ist endgültig bestandskräftig. Damit ist ein langjähriger Streit zwischen der Stadt Dillingen und der Firma Rupp, die Kies- und Sandabbau betreibt, entschieden

Dillingen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVG) hat geurteilt: Der Bebauungsplan Kappesheck/Großgarten ist endgültig bestandskräftig. Damit ist ein langjähriger Streit zwischen der Stadt Dillingen und der Firma Rupp, die Kies- und Sandabbau betreibt, entschieden.Ein Streit, das ist wichtig zu betonen, denn eine weitere juristische Auseinandersetzung ist noch nicht endgültig vorbei. In der Frage, ob der dem Kiesabbauer durch das Oberbergamt des Saarlandes erteilte Rahmenbetriebsplan (RBP) rechtens ist, gibt es erst ein Urteil in erster Instanz. Auch dieses hat aber der Stadt gefallen: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den RBP aufgehoben. Wie lange es dauern wird, bis diese Sache abschließend behandelt ist, lässt sich kaum abschätzen - Tendenz: Jahre.

Zurück also zum aktuellen BVG-Urteil. Rupp-Firmenchef Stefan Welsch sagt, dass es "im Moment keine Folgen" für sein Unternehmen habe. Einerseits wegen der ausstehenden endgültigen Klärung zum RBP. Andererseits stehen noch Abbauflächen zur Verfügung. "Mich würde allerdings interessieren", sagt er, "warum die Stadt Dillingen einen so hohen Aufwand betreibt, um einem steuerzahlenden Unternehmen Schwierigkeiten zu bereiten und dessen Existenz zu untergraben." Außerdem sieht Welsch eine Merkwürdigkeit in dem BVG-Urteil: "Was ich nicht verstehen kann, ist, dass eine Stadt oder Gemeinde die Raumordnung durch die Landesplanung aushebeln kann."

Zwei Aspekte, zu denen im Dillinger Rathaus eine ganz klare Haltung herrscht. Es sei überhaupt nicht um Verhinderungsplanung gegangen, als der Stadtrat der Verwaltung folgte, in Kappesheck/Großgarten Naherholung und Ausgleichsflächen für künftige Vorhaben zu schaffen, sagt Bürgermeister Franz-Josef Berg. Mit Streuobstwiesen wird hier tatsächlich landschaftlich Wertvolles geplant - und nach dem BVG-Urteil im kommenden Jahr auch angepackt. Dass gleichsam nebenher einer Annäherung des Kiesabbaus an bewohntes Gebiet entgegengewirkt wird, ist aber aus städtischer Sicht als Begleitumstand keineswegs schädlich.

Und dann die eher grundsätzliche Frage: Bebauungsplan vor Landesplanung? "Wir sind schon stolz, dass wir von höchster Stelle bescheinigt bekommen haben, dass unser Verfahren genau rechtmäßig war", sagt Berg. Den Rang der Bebauungsplanung durch Städte und Gemeinden sieht er durch das BVG-Urteil gestärkt - "das kann sicherlich ausstrahlende Wirkung haben".

Aber wäre damit nicht alle übergeordnete Planung in Frage gestellt? Heißt das nicht, dass nach dem Sankt-Florians-Prinzip Kommunen dazu neigen werden, viel eher zu verhindern, statt zuzulassen? "Keineswegs", sagt Berg, "das sehen Sie daran, dass in Dillingen Kies abgebaut wurde und wird. Aber wir begrüßen es sehr, wenn wir als Stadt mehr Einfluss nehmen können." Foto: Berg

"Das kann ausstrahlende Wirkung haben."

Bürgermeister Franz-Josef Berg

Meinung

Unten kann auch weise

Von SZ-RedakteurMathias Winters

Was übergeordnet geplant wird, muss nicht zwingend weiser entschieden sein, als das, was Gemeinden oder Städte planen. Auch dies lässt sich aus dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts herauslesen. Und wer den sehr arroganten Auftritt der Vertreter des Oberbergamts vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes erlebt hat, wird eine gewisse Freude über diese Tendenz kaum verbergen können.

Gute Ergebnisse für alle zu erzielen, wird damit nicht verhindert. Das kriegen Kommunen und Investoren meistens sowieso im Einvernehmen und ohne Gerichte hin.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort