Streit zwischen HTW und Ex-Mitarbeiter weiter vor Gericht

Saarbrücken. Der Dauerstreit zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) und einem ihrer früheren Lehrbeauftragten geht weiter. Gestern wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) in einem Eilverfahren bekannt, dass die HTW mit einer weiteren Zivilklage gegen den als Aktionskünstler "Dr. K. Odie" bekannten Saarbrücker vorgehen will

Saarbrücken. Der Dauerstreit zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) und einem ihrer früheren Lehrbeauftragten geht weiter. Gestern wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) in einem Eilverfahren bekannt, dass die HTW mit einer weiteren Zivilklage gegen den als Aktionskünstler "Dr. K. Odie" bekannten Saarbrücker vorgehen will. Ziel sei es, dem Mann einige Äußerungen über die Hochschule untersagen zu lassen.Der über 80 Jahre alte Ex-Lehrbeauftragte hat die Hochschulführung in mehreren offenen Briefen seit April 2010 massiv in Personalangelegenheiten kritisiert. Die HTW weist sämtliche Vorwürfe als falsch zurück. Sie verhängte ein Hausverbot gegen den früheren Lehrbeauftragten. Als dieser in seinem "offenen Brief Nr.6" vom März 2011 schrieb, dass zwischen dem Verwaltungsdirektor der Hochschule und dem von diesem "handverlesenen" Leiter der Personalabteilung eine "Väter-Wanderfreunde-Seilschaft" bestehe, wurde es der HTW zu viel. Das Landgericht ordnete an, dass "Dr. K. Odie" die Äußerung künftig zu unterlassen habe. Dagegen wehrt sich der Aktionskünstler vor dem OLG. Gestern wurden dazu mögliche Zeugen gehört. Der Vater des früheren HTW-Personalchefs stellte dabei klar: Bevor sein Sohn Ende 2002 zur Hochschule gegangen sei, habe er weder den dortigen Verwaltungsdirektor noch dessen Vater gekannt. Das bestätigte auch der Verwaltungsdirektor. Ganz anders klang dies aus dem Mund eines früheren Personalrates der Hochschule. Er sagte, er habe selbst im Internet zur damaligen Zeit ein altes Foto gesehen, auf dem die drei Männer gemeinsam in Freizeitkluft abgebildet seien. Der Ex-Personalrat weiter: Dies habe er auch 2011 vor dem Landgericht bestätigt. Mit Blick auf diese Aussage sei ihm dann von der HTW fristlos gekündigt worden, wogegen er vor dem Arbeitsgericht klagt. Das OLG wird nun über diese gegensätzlichen Aussagen beraten. Eine Entscheidung wird frühestens im Februar erwartet. wi

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