Streit um Notenvergleich hält an
Saarbrücken. Die Landeselterninitiative für Bildung droht mit weiteren rechtlichen Schritten für den Fall, dass das Kultusministerium sich auch in den nächsten Tagen weigern sollte, genauere Informationen zum Notenvergleich des Doppel-Abiturjahrgangs G 8/G 9 herauszugeben
Saarbrücken. Die Landeselterninitiative für Bildung droht mit weiteren rechtlichen Schritten für den Fall, dass das Kultusministerium sich auch in den nächsten Tagen weigern sollte, genauere Informationen zum Notenvergleich des Doppel-Abiturjahrgangs G 8/G 9 herauszugeben. Der Sprecher der Initiative, Bernhard Strube, erklärte gestern, man würde dann in der nächsten Woche eine Klage in der Hauptsache beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Eltern wollen die Durchschnittsnoten der beiden Jahrgänge an den einzelnen Gymnasien und landesweit in den einzelnen Fächern am Ende des letzten Schuljahres wissen und berufen sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Die Regierung lehnt es nach eigenen Angaben aus Datenschutzgründen ab, diese Auskünfte zu erteilen.
Am Dienstag hatte das Gericht einen Antrag der Elterninitiative auf eine einstweilige Anordnung zur Herausgabe der Daten zurückgewiesen. Es begründete dies damit, dass das Anliegen der Eltern nicht die für ein Eilverfahren erforderliche Dringlichkeit aufweise. Eine Entscheidung in der Hauptsache ist damit jedoch nicht verbunden. Die Elterninitiative hatte die Dringlichkeit mit der Gefahr begründet, dass der Doppeljahrgang G 8/G 9 demnächst das Abitur abschließt, ohne dass vorher festgestellt werden konnte, inwieweit sich die höhere Belastung des G 8-Jahrgangs in den Noten der einzelnen Fächer niederschlägt. Dann könnte man das Ministerium aber auch nicht mehr rechtzeitig zu Gegenmaßnahmen auffordern, um einer Benachteiligung dieses Jahrgangs entgegenzuwirken. Als Beispiele für Gegenmaßnahmen nannte Strube die Gewährung eines Notenbonus oder eine leichtere Prüfung in einzelnen Fächern. Es gebe auch die Möglichkeit, eine Prüfung zu wiederholen.
Dagegen urteilte das Gericht, es sei keine "rechtlich zulässige Forderung" der Elterniniative an die Landesregierung denkbar, "die sich in der noch verbleibenden Zeit auf das Ergebnis der diesjährigen Abiturprüfung auswirken könnte".
Derweil erhielt die Elterninitiative Unterstützung von FDP-Chef Christoph Hartmann. Er verwies darauf, dass der Landesdatenschutzbeauftragte Roland Lorenz die Position der Eltern unterstütze. Es gebe daher "keine Gründe, dem Bedürfnis der Eltern nach Transparenz nicht nachzukommen".