Streit um Barrierefreiheit in Neubauten

Saarbrücken. Die Gesamtbehindertenbeauftragten von Saarbrücken, Dunja Fuhrmann, fordert einen vorläufigen Baustopp beim Bau dreier Wohngruppenhäuser des Jugendhilfezentrums der Stadt Saarbrücken. Fuhrmann moniert, dass bei dem Projekt die Barrierefreiheit für Behinderte nicht ausreichend berücksichtigt werde

Saarbrücken. Die Gesamtbehindertenbeauftragten von Saarbrücken, Dunja Fuhrmann, fordert einen vorläufigen Baustopp beim Bau dreier Wohngruppenhäuser des Jugendhilfezentrums der Stadt Saarbrücken. Fuhrmann moniert, dass bei dem Projekt die Barrierefreiheit für Behinderte nicht ausreichend berücksichtigt werde. Albert Metzinger, Sprecher der kommunalen Behindertenbeauftragten im Landesbehindertenbeirat, sieht die Neubauten sogar als Beispiel dafür, wie lax Kommunen mit den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit umgehen. Die Vorgeschichte: Bereits im September fiel der Startschuss für den Neubau von drei Wohngruppenhäusern des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt. Dort sollen Kinder und Jugendliche betreut werden. Nur eines der Gebäude soll barrierefrei ausgestattet werden und das auch nur teilweise. Diese Konzeption ruft die Kritiker auf den Plan: Bei der Barrierefreiheit rede man "über eine Mussbestimmung, die nicht ignoriert werden darf ", sagt Metzinger, der sich auf die Landesbauordnung beruft. Demnach müssen Gebäude, in denen mehr als zwei Wohneinheiten untergebracht sind, wenigstens in einem Geschoss barrierefrei sein (Paragraf 50, Absatz 1). In Absatz zwei steht, dass die Teile eines Gebäudes, in denen allgemeiner Besucherverkehr herrscht, so errichtet und instand gehalten werden müssen, dass sie von behinderten und alten Menschen sowie Personen mit Kleinkindern barrierefrei zu erreichen sind. Die Stadt Saarbrücken und das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, als Oberste Bauaufsichtsbehörde, führen im Fall des Jugendhilfezentrums ihrerseits ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben an. "Die Wohngruppenhäuser sind keine öffentlichen Gebäude", erklärt Robert Mertes von der Landeshauptstadt. In einem Gebäude sollen Wohnräume für sechs behinderte Menschen entstehen, außerdem sei der Beratungsraum im Hauptgebäude barrierefrei zugänglich. Damit habe man den Belangen behinderter Menschen Rechnung getragen. Mertes sagte, die Stadt nehme die Belange Behinderter ernst, binde ihre Behindertenbeauftragten in Planungen mit ein. Im Fall des Jugendhilfezentrums sei das allerdings nicht geschehen, räumte Mertes ein. Bei Dunja Fuhrmann stößt dieses Vorgehen auf Unverständnis. Und sie untermauert ihre Kritik: "Im Zentrum werden Erzieher und Sozialpädagogen beschäftigt sein, von denen jeder ein Anrecht auf einen barrierefreien Arbeitsplatz hat", erklärt sie und verweist auf das Sozialgesetzbuch IX "Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen". Metzinger erinnert daran, dass bei Neu- oder Umbauten öffentlicher Gebäude die Bauaufsicht prüfen müsse, bevor die Arbeiten beendet seien. Für die Einhaltung von Gesetzen sei schließlich der Staat zuständig.

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