Streit bei den Linken hält an

Saarbrücken · Der Streit zwischen Thomas Lutze und Yvonne Ploetz um die Spitzenkandidatur der Saar-Linken für die Bundestagswahl geht weiter. Insider verraten, dass Lutze per Anwalt nun die Rechtslage prüfen lässt.

 Thomas Lutze spricht beim Linken-Wahlparteitag am 5. Mai in Saarbrücken vor Genossen. Nachdem er in der Stichwahl unterlegen war, focht er die Wahl im Nachhinein an. Foto: Becker&Bredel

Thomas Lutze spricht beim Linken-Wahlparteitag am 5. Mai in Saarbrücken vor Genossen. Nachdem er in der Stichwahl unterlegen war, focht er die Wahl im Nachhinein an. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

Die Schiedskommission der saarländischen Linken hat ihre Entscheidung über eine mögliche Neuwahl des Spitzenkandidaten vertagt. Bei der Sitzung am Donnerstagabend habe man keine Einigung über die Art des Verfahrens erzielt, teilte die Partei am Freitag mit. Dass mindestens ab Platz 2 neu gewählt werden müsse, sei aber unstrittig. Am Donnerstag, 20. Juni, werde die Schiedskommission erneut zusammentreten.

Bei der Stichwahl um Platz 1 hatte sich die 28-jährige Yvonne Ploetz bei einer Mitgliederversammlung am 5. Mai mit nur 13 Stimmen Vorsprung gegen ihren Bundestagskollegen Thomas Lutze (43) durchgesetzt. Lutze hatte die knappe Entscheidung binnen der vorgegebenen Frist von 14 Tagen nach der Wahl vor der Landesschiedskommission angefochten. Bei der Neuauszählung am Mittwoch bescheinigte ein Notar, dass Lutze die Wahl mit sieben Stimmen Vorsprung gewonnen hat.

Wie die SZ erfuhr, scheiterte eine Einigung am Donnerstag auch deswegen, weil Lutze kurzfristig ein schriftliches Verfahren abgelehnt habe. Stattdessen soll er auf eine mündliche Anhörung vor der Schiedskommission bestehen. Das Recht auf Anhörung habe dann auch seine Kontrahentin Yvonne Ploetz für sich beansprucht. Diese Informationen seien zu spät eingegangen, sodass eine Anhörung am Donnerstag nicht mehr zu realisieren gewesen sei. Das Gremium habe sich jedoch mit der Rechtslage auseinandergesetzt. Lutze sei mit einem Anwalt erschienen und habe mit diesem durchsetzen wollen, dass er der notariell beglaubigte Spitzenkandidat ist und eine Neuwahl somit erst ab Listenplatz 2 erforderlich sei.

Für den ehemaligen saarländischen Linken-Bundestagsabgeordneten Volker Schneider ist die Rechtsordnung hingegen eindeutig: "Entscheidungen über Wahlen dürfen nicht von Parteigremien vorgenommen werden, das steht so in der Wahlordnung." Dieser Passus sei bei der Gründung der Partei aufgenommen worden, im Hinblick auf das "unrühmliche Erbe" der Vorgängerpartei SED. Somit könne die Schiedskommission nicht nachträglich entscheiden, dass der Sieger Thomas Lutze heißt.

Darüber hinaus kritisierte Schneider Aussagen des Leiters der Stimmzählkommission (die SZ berichtete): "Wie Sigurd Gilcher behaupten kann, dass die Zählkommission nach der ersten Zählung am Wahlabend zu exakt dem Ergebnis der notariellen Auszählung gekommen sei, ist mir ein völliges Rätsel, hat doch der Notar zwei vorher als gültig gewertete Stimmen für ungültig erklärt." Diese Stimmen seien ursprünglich Ploetz zugeordnet worden. Erst dadurch habe sich der Abstand zwischen den Kandidaten von fünf auf sieben Stimmen zugunsten von Lutze erhöht.

"Wenn man sich so selbst zerlegt und glaubt, der Wähler wird das goutieren, ist das eine große Dummheit", sagte Schneider weiter.

An dem Termin für eine mögliche Neuwahl, dem 30. Juni, werde sich auch durch die spätere Entscheidung der Schiedskommission nichts ändern, soein Parteisprecher. Die Mitglieder würden jetzt bereits eingeladen, so dass hier die Frist eingehalten werde. Bis spätestens zum 15. Juli muss die Partei ihre Landesliste einreichen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort