Kompliziertes Verfahren Straßenbau-Beiträge werden keine Pflicht

Saarbrücken · Die große Koalition setzt auf Freiwilligkeit  anstatt auf Zwang – und will die Erhebung vereinfachen.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Uwe Zucchi

Die 52 saarländischen Städte und Gemeinden werden vom Land nicht dazu verpflichtet, von Grundstückseigentümern Beiträge für den Straßenausbau zu erheben. Die Einführung eines Zwangs, wie sie vor drei Jahren in der großen Koalition erwogen wurde, ist vom Tisch. Damals hatte es Überlegungen gegeben, die Kommunen gesetzlich anzuhalten, diese Beiträge zu erheben – idealerweise als jährlich wiederkehrende Beiträge. Jeder Grundstückseigentümer der Kommune hätte dann einige Euro im Monat gezahlt, anstatt den Anliegern bei einer Straßensanierung auf einen Schlag mehrere tausend Euro aufzubürden. Als erste Kommune hatte Püttlingen vor Jahren wiederkehrende Beiträge eingeführt.

CDU und SPD versicherten auf SZ-Anfrage nun, dass sie auf Freiwilligkeit setzen. Ein Zwang sei nicht zielführend, erklärte eine SPD-Fraktionssprecherin. Im Koalitionsvertrag hatten beide Parteien vereinbart, Möglichkeiten zu prüfen, um die Erhebung wiederkehrender Beiträge „auszudehnen“. Das Innenministerium hatte dazu 2017 einen Gesetzentwurf angekündigt. Bisher sei von der Möglichkeit wiederkehrender Beiträge wegen des komplizierten Verfahrens zu Einteilung der Abrechnungsbezirke wenig Gebrauch gemacht worden, sagte die CDU-Abgeordnete Ruth Meyer. Dieses Verfahren könne nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nun vereinfacht werden. „Im Zuge des Kommunalpakts wird erwartet, dass insbesondere finanzschwache Gemeinden ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen – ob sie dies bei den Straßenausbaubeiträgen akut oder wiederkehrend tun, bleibt ihnen vorerst überlassen“, so Meyer. Eine Pflicht zur Erhebung besteht nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz aber nicht.

Die große Koalition wäre vor Jahren bereit gewesen, die Erhebung von Beiträgen zur Pflicht zu machen, um Geld für die Sanierung der maroden Gemeindestraßen zu akquirieren – aber nur, wenn die Bürgermeister dies ausdrücklich wünschen. Dazu kam es nicht, nachdem viele Rathaus-Chefs insgeheim gehofft hatten, der Gesetzgeber würde sie verpflichten, damit diese Entscheidung nicht mehr in ihrem Kommunalparlament getroffen werden muss.

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