Anwalt: Zahlungspflichtiger nicht einfach zu ermitteln Ärger um Strafzettel auf Parkplätzen von Saar-Supermärkten

Saarbrücken · Im Kampf gegen Dauerparker haben Supermarkt-Ketten wie Aldi und Lidl im Saarland vor allem in Innenstädten die Parkdauer vor ihren Filialen begrenzt. Die Kunden werden dann oft aufgefordert, eine Parkscheibe auszulegen.

Wer dies nicht tut oder die Parkzeit überschreitet, muss mit Strafen rechnen. Allerdings muss nur zahlen, wer das Auto dort parkt, und nicht der Halter, sagt der Homburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt. Dies könne dem Parkplatzbetreiber Beweisschwierigkeiten bereiten.

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