Stiftung Kulturbesitz auf der Anklagebank

Saarbrücken · Die juristische Klärung der Stiftungs- und Museumsanbau-Affäre geht in die nächste Runde. Jetzt sitzt die Stiftung Kulturbesitz auf der Anklagebank. Geklärt werden soll, ob die fristlose Kündigung des Ex-Vorstands rechtens war.

Es ist, wenn man so will, ein Prozess mit umgekehrten Vorzeichen, die Rollen sind vertauscht. Vielleicht wirkte Ralph Melcher deshalb weniger angegriffen als in den Prozessen und Untersuchungs-Ausschuss-Befragungen, die er seit über eineinhalb Jahren absolvieren muss. Denn dieses Mal ist nicht mehr er, der rechtskräftig verurteilte ehemalige Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSK) der Beklagte, sondern sein ehemaliger Arbeitgeber, die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Melcher klagt gegen seine fristlose Entlassung. Gleich vier Mal hatte die SSK ihm zwischen Oktober 2011 und März 2012 gekündigt, aus verschiedenen Gründen: Verdacht der Vorteilsnahme, grobe Pflichtverletzung durch Kompetenzüberschreitung und Falsch-Aussage. Wenn nur eine der Kündigungen vor Gericht stand hält, hat Melcher verloren. 240 000 Euro Streitwert sind angesetzt. Der bereits jetzt finanziell nahezu ruinierte ehemalige Bestverdiener - er ist ohne Festanstellung - geht ein hohes Risiko ein. Denn es existiert bereits eine Art Fingerzeig des Gerichtes auf eine Tendenz, ein Hinweisbeschluss, dass jeder einzelne Kündigungsgrund hinreichend sein könnte, um die Unzumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit zu begründen. Sprich: Es dürfte schwer werden für den Kläger, Gehalt zurückzubekommen. Denn darum geht es im Kern.

Der erste Tag der Beweisaufnahme drehte sich hauptsächlich um den Themenkomplex Projektsteuerer-Verträge: Hat Melcher die Honorare eigenmächtig, am Kuratorium vorbei, zu Lasten der Stiftung erhöht? Zugleich ging es um Formalien: Wurden von Seiten der Stiftung die korrekten Fristen für die Kündigungen eingehalten? Die erste Zeugin von insgesamt fünf war die bis heute wohl bestinformierte Person in Sachen Stiftungs- und Museumsbau-Affäre überhaupt. Die Juristin aus dem Innenministerium leitete den 2011 eingesetzten Aufklärungs-Stab der Landesregierung und bereitete die Kündigungen vor. Ihre Arbeit und Reputation stand in der gestrigen Befragung mit auf dem Prüfstand. Die Arbeitsrechtlerin legte dar, wie akribisch und sorgfältig alles vorbereitet wurde und unter welchem immensen Zeitdruck - eben weil Fristen einzuhalten waren. 200 Überstunden habe sie in nur vier Monaten angehäuft, so die Referatsleiterin. Sie betonte, man habe nicht mit dem Ziel einer Kündigung ermittelt, sondern Melchers Entscheidungs-Wege zurückzuverfolgen versucht. Dabei sei festgestellt worden, so die Juristin, dass es eine General-Ermächtigung für den Vorstand zum Abschluss von (Projektsteuerer-)Verträgen nie gegeben habe. Auch sei keinerlei Beweis dafür aufgetaucht, dass Melcher von Anwälten falsch beraten worden wäre und deshalb das Vergaberecht missachtet habe. Eine Anwaltshaftung sei damit auszuschließen gewesen, die erste Kündigung erfolgte.

Unter den Zeugen waren auch die frühere Koordinatorin für Kultur, Susanne Reichrath, und der frühere Interims-Chef der Stiftung, Meinrad Maria Grewenig. Deren Aussagen brachten keine neuen Aspekte. Weitere drei Prozess-Termine sind bis 8. August angesetzt. Als Zeuge benannt ist auch Ex-Kulturminister Jürgen Schreier (CDU).

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