Revision Stiefmutter geht gegen Urteil von Saar-Gericht vor
Saarbrücken · (lrs) Der Prozess gegen eine 53-Jährige aus Merzig-Wadern, die wegen jahrelanger Misshandlung ihres Stiefsohns vom Landgericht Saarbrücken zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, geht in eine weitere Runde: Der Anwalt der Frau kündigte an, Revision einzulegen.
29.10.2017
, 20:56 Uhr
Eine Begründung dazu werde noch folgen.