Stiefel-Sprayer erneut verurteilt

St. Ingbert/Saarbrücken. Das Besprühen des Stiefels Anfang 2007 war die spektakulärste unter den zahlreichen Sachbeschädigungen, wegen derer zwei junge St. Ingberter im vergangenen Jahr vor dem Amtsgericht St. Ingbert angeklagt waren

St. Ingbert/Saarbrücken. Das Besprühen des Stiefels Anfang 2007 war die spektakulärste unter den zahlreichen Sachbeschädigungen, wegen derer zwei junge St. Ingberter im vergangenen Jahr vor dem Amtsgericht St. Ingbert angeklagt waren. Während einer der beiden Angeklagten nach den insgesamt vier Verhandlungstagen freigesprochen wurde, befand der Richter einen damals 19-Jährigen aufgrund der ihm zugeordneten "Tags" in 36 Fällen schuldig. Er wurde daraufhin zu 100 Arbeitsstunden verurteilt, die er in einem Projekt der Awo in St. Ingbert ableisten sollte.

Mit dem Urteil des Amtsgerichts waren aber sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft unzufrieden. Deshalb legten beide Prozess-Seiten eine Berufung ein, die vor wenigen Wochen an insgesamt zwei Verhandlungstagen vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken verhandelt wurde.

Wie der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer, Michael Görlinger, gegenüber der SZ erläuterte, gab es auch in dieser Berufungsverhandlung eine neuerliche Beweisaufnahme. Wie schon vor dem Amtsgericht ging es dabei insbesondere um die Frage, ob der "Tag", mit der junge St. Ingberter seine Sprühereien unterzeichnete, bestimmten Sachbeschädigungen zuzuordnen ist. Im Wesentlichen wurden dabei die Beweise genauso wie im Vorjahr in St. Ingbert gewürdigt, die Gesamtzahl der Fälle blieb nahezu unverändert.

In dem Urteil, das das Landgericht nach der Hauptverhandlung am 2. Oktober fällte, hielten die Richter den Sprayer in 34 Fällen der Sachbeschädigung und im Fall der Sprühereien am Naturdenkmal Stiefel sogar der "gemeinschaftsschädlichen Sachbeschädigung" für schuldig. Der sich aus diesem Befund ergebende Richterspruch wird daher auch wohl nur die Staatsanwaltschaft zufrieden stellen: Das Landgericht bestätigte nämlich nicht nur die vom Amtsgericht geforderten 100 Arbeitsstunden, sondern verurteilte den 20-Jährigen darüber hinaus zusätzlich zu zwei sogenannten Freizeit-Arresten.

Die Frage nach möglichen Schadenersatzansprüchen gegen den "Stiefel-Sprayer", der während zahlreicher Zeugenvernehmungen in der ersten Verhandlung immer wieder im Raum stand, bleibt auch nach dem jüngsten Urteil offen. Wie Richter Michael Görlinger erklärte, bleiben solche Ansprüche von dem Urteil in einem Strafprozess, wie jetzt vorm Landgericht, unberührt. Und auch wenn das dortige Urteil für eine zivilrechtliche Klärung der Schadenersatzansprüche sicherlich richtungsweisend seien, müssten die Farbschmierereien in weiteren Verfahren neu bewertet werden. Görlinger: "Ein Zivilgericht ist an unseren Spruch nicht gebunden."

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