Steuersünder: Trierer Finanzamt hat Luxemburg-Pendler im Visier

Trier. Rund 900 000 Euro musste ein luxemburgischer Banker, der in Deutschland wohnt, im vergangenen Jahr an Steuern und Strafen an das Finanzamt Trier zahlen. Der Grenzpendler hatte seine Einkünfte ausschließlich im Großherzogtum versteuert, obwohl er viel in Deutschland gearbeitet hat, berichtete gestern der "Trierische Volksfreund"

Trier. Rund 900 000 Euro musste ein luxemburgischer Banker, der in Deutschland wohnt, im vergangenen Jahr an Steuern und Strafen an das Finanzamt Trier zahlen. Der Grenzpendler hatte seine Einkünfte ausschließlich im Großherzogtum versteuert, obwohl er viel in Deutschland gearbeitet hat, berichtete gestern der "Trierische Volksfreund"."Dieser spektakuläre Fall hat eine ganze Lawine an Reaktionen ausgelöst", sagte der Chef des Finanzamtes Trier, Jürgen Kentenich. Seitdem hätten Steuersünder knapp zwei Millionen Euro nachgezahlt. Fast 1,85 Millionen Euro kamen aus 24 abgeschlossenen Fällen aus der Finanzbranche. 80 000 Euro stammen aus 21 abgeschlossenen Fällen des Bau- und Transportgewerbes.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg verpflichtet Grenzpendler, den Gehaltsanteil, der auf Tätigkeiten in Deutschland oder einen Drittstaat entfällt, in Deutschland zu versteuern. Aber nicht jeder hält sich daran. Steuersünder arbeiten in allen Branchen, oft in Banken und Beratungsgesellschaften, aber auch Berufskraftfahrer und Handwerker sind dabei. "Allein im Bereich Bau- und Transportgewerbe wurden bereits 448 Vorermittlungen aufgenommen", sagte Kentenich.

In der Finanzbranche werde derzeit in rund 150 Fällen vorermittelt. "Schon Anfang Februar werden Pendler von uns Post bekommen", sagte der Vorsteher des Finanzamts Trier. Inzwischen hätten aber bereits viele Banken und Beratungsgesellschaften die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt gesucht, um die Sachlage für ihre Mitarbeiter zu klären.

Zudem verhandeln die Regierungen in Berlin und Luxemburg über "unproduktive Tage" - also etwa Fortbildungsmaßnahmen oder Betriebsausflüge. Die Luxemburger wünschen sich, dass diese Tage nicht in Deutschland zu versteuern sind. red

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