Steuern für Grundbesitz werden fällig

Neunkirchen · . Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt die Bescheide über die Grundbesitzabgaben.

Das teilt die Stadtpressestelle mit. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die Abfallgebührenbescheide werden den Hauseigentümern im Februar/März vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt. Die Bescheide für Gewerbe- und Hundesteuer wurden bereits Anfang Januar versandt. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar. Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung (grün) für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt Neunkirchen übersandt. Gewerbetreibende benötigen für die kostenfreie Anlieferung eine Einzelberechtigung, die bei der Abteilung für Steuern im Rathaus ausgestellt wird, Telefon (0 68 21) 202-318, -319, -320. Bis Ende Januar ist die Grünschnittannahme nur an Samstagen von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Ab Februar bis 31. März gelten die Winteröffnungszeiten: Mittwoch und Freitag 13 bis 16 Uhr, Samstag: 9 bis 15 Uhr. Ab 1. April bis 31. Oktober gelten die Sommeröffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 14 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 16 Uhr. Hundehalter werden gebeten, ihre Hunde anzumelden. Zuständig im Rathaus ist die Steuerabteilung, Zimmer 321, Telefon (0 68 21) 202-321.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort