Maßnahmen wegen Corona-Pandemie Steuerliche Erleichterung für Vereine

Saarbrücken · Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gewährt gemeinnützigen Organisationen aufgrund der Corona-Pandemie steuerliche Erleichterungen. Diese gelten rückwirkend vom 1. März bis einschließlich 31. Dezember dieses Jahres.

 Peter Strobel (CDU), Saar-Finanzminister

Peter Strobel (CDU), Saar-Finanzminister

Foto: dpa/Oliver Dietze

Damit können sie sich „engagieren, ohne dass sie ihren Status der Gemeinnützigkeit gefährden“, sagt Saar-Finanzminister Peter Strobel (CDU).

So reicht etwa für Spenden im Zusammenhang mit der Corona-Krise ein vereinfachter Nachweis – ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank – aus. Außerdem können Organisationen Spendenaktionen ins Leben rufen, unabhängig davon, ob ihre Satzung dies zulässt. Mit nicht zweckgebundenen Geldern können von der Krise Betroffene unterstützt werden. Gleiches gilt, wenn gemeinnützige Träger Betroffenen Räumlichkeiten und Personal zur Verfügung stellen.

Unterstützen sie Einrichtungen, die einen „unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung“ der Krise leisten wie Kliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Pflegedienste und Pflegeheime, müssen sie keine Umsatzsteuer zahlen.

„Dank der vielen Ehrenamtlichen und gemeinnützigen Institutionen können wir die Herausforderungen meistern. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass ihnen kein Schaden entsteht“, sagt Strobel.

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