Steuerbescheide für Neunkircher Grundbesitzer sind unterwegs

Neunkirchen. Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt in diesen Tagen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2012, kündigt die Stadt in einer Pressemitteilung an. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag

Neunkirchen. Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt in diesen Tagen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2012, kündigt die Stadt in einer Pressemitteilung an. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die Abfallgebührenbescheide werden den Hauseigentümern ab der zweiten Februar-Hälfte vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt. Die Bescheide für Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer wurden bereits Anfang des Monats versandt.Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar. Ausgenommen davon ist die Vergnügungssteuer, die bereits im Januar fällig war.

Zusammen mit den Bescheiden zu denr Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung 2012 (blau) für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt Neunkirchen übersandt. Mit dieser Berechtigung können kompostierfähige Massen, die von Neunkircher Grundstücken stammen, kostenfrei auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Gewerbetreibende benötigen für die kostenfreie Anlieferung eine Einzelberechtigung, die bei der Abteilung für Steuern im Rathaus ausgestellt wird (Telefon 202 318, -319, -320).

Bis Ende Januar ist die Grünschnittannahme nur an Samstagen von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Ab Februar bis zum 31. März gelten die Winteröffnungszeiten: Mittwoch und Freitag 13 bis 16 Uhr, Samstag: 9 bis 15 Uhr. red

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