Standspur ist auch im Schnee tabu

St. Ingbert/Saarlouis. Alle Jahre wieder kommt der Wintereinbruch … und dennoch für viele unerwartet. Auch schon vor der Winterreifenpflicht musste jeder Autofahrer die Konsequenzen tragen, falls sein Wagen zum Hindernis und abgeschleppt wird, hat nun das Verwaltungsgericht des Saarlands in Saarlouis bekräftigt

 So sah die A 6 auf Höhe St. Ingbert aus in den Wintertagen 2008, um die es jetzt im Prozess vorm Verwaltungsgericht ging. Foto: SZ

So sah die A 6 auf Höhe St. Ingbert aus in den Wintertagen 2008, um die es jetzt im Prozess vorm Verwaltungsgericht ging. Foto: SZ

St. Ingbert/Saarlouis. Alle Jahre wieder kommt der Wintereinbruch … und dennoch für viele unerwartet. Auch schon vor der Winterreifenpflicht musste jeder Autofahrer die Konsequenzen tragen, falls sein Wagen zum Hindernis und abgeschleppt wird, hat nun das Verwaltungsgericht des Saarlands in Saarlouis bekräftigt. Ein Mann hatte geklagt, dem angeblich ein Polizist erlaubt hatte, den Wagen auf der A 6 stehen zu lassen.

Eine noch eisigere Kältefront als in den vergangenen Tagen war vor zwei Jahren am 22. November 2008 über das Saarland gezogen. Ein junger Merziger hatte sich gegen elf Uhr im Schneesturm auf dem Heimweg von St. Ingbert verfahren und war statt auf der Autobahn A 8 auf der A 6 gelandet. "Am Anstieg Richtung Saarbrücken lief der Verkehr gar nicht mehr", sagte ein Polizist vor Gericht aus. "Die Lkw kamen keinen Meter mehr weg, einige Pkw mit Sommerreifen standen quer, alle drei Spuren standen zu." Auch der Merziger kapitulierte: "Die Sommerreifen am Auto meiner Mutter drehten durch", berichtete er. "Bevor auch ich liegen bleibe und an allem schuld bin, fahre ich lieber rechts ran", habe er sich gedacht. Nur das Wetter besserte sich nicht. Nach einer Stunde Schneegestöber war das Auto so eingeschneit gewesen, dass ein Fortkommen undenkbar war. Den Kleinwagen einer Frau habe er mit anderen Leuten noch in eine Parkbucht schieben können, sein schwereres Auto nur bis zur Leitplanke. "Ich dachte, es stände damit auf dem Standstreifen", erläuterte der heute 24-jährige Student dem Richter.

Er ahnte nicht, dass die dreispurige Autobahn dort keinen Standstreifen hat - es war alles zugeschneit. "Ich hatte im eiskalten Auto schon eine Stunde verbracht und wollte nicht noch mehrere Stunden dort frieren." Daher fragte er einen Polizisten vor Ort, ob er den Wagen stehen lassen dürfe, mit einem Freund nach Merzig fahren und später zurückkehren. Der antwortete, soweit es zu rekonstruieren war: "Nein." Auf erneute Nachfrage, ergänzte er, ohne das weiter weg stehende Auto sehen zu können: "Nur wenn es nicht auf der Fahrbahn steht und Sie nicht zu lange weg bleiben." Als der Räumdienst nach anderthalb Stunden kam und das Auto auf der rechten Fahrbahn im Weg stand, wurde es abgeschleppt.

Die Aussage des Polizisten sei keine Erlaubnis gewesen, entschied das Gericht. Eine Zusage bedürfe der Schriftform und des Willens einer verbindlichen Zusage, den die pauschale Aussage des Polizisten, ohne den Wagen zu sehen, nicht erkennen ließ. Der Kläger muss nun die Abschleppkosten von 232,17 Euro und eine Gebühr von 60 Euro und die Gerichtskosten tragen.

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