Standfestigkeit von Grabsteinen wird überprüft

Quierschied. Auf Friedhöfen kommt es immer wieder vor, dass sich Grabsteine in ihrem Gefüge lockern und wackeln oder auf Grund von Fundamentsetzungen schräg stehen. Wegen der so genannten Verkehrssicherungspflicht ist eine Gemeinde verpflichtet, die Standfestigkeit von Grabsteinen zu überwachen und sie von Zeit zu Zeit von Experten untersuchen zu lassen

Quierschied. Auf Friedhöfen kommt es immer wieder vor, dass sich Grabsteine in ihrem Gefüge lockern und wackeln oder auf Grund von Fundamentsetzungen schräg stehen. Wegen der so genannten Verkehrssicherungspflicht ist eine Gemeinde verpflichtet, die Standfestigkeit von Grabsteinen zu überwachen und sie von Zeit zu Zeit von Experten untersuchen zu lassen.Nach Angaben der Gemeinde Quierschied wurde bei einer Nachkontrolle in den vergangenen Wochen festgestellt, dass die Steine an verschiedenen, gekennzeichneten Gräbern immer noch eine mangelnde Standfestigkeit aufweisen.

Die Gemeinde teilt nun mit, dass am Mittwoch, 26. Juli, ab 14 Uhr auf dem Quierschieder Friedhof eine abschließende Überprüfung im Beisein von Vertretern einer Fachfirma gemacht wird. Grabsteine, von denen eine akute Unfallgefahr ausgeht, werden nach diesem Termin von der Firma abgehoben und auf der Grabstätte gelagert.

Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten für jeden Schaden haftbar sind, der durch mangelnde Standfestigkeit des Grabsteines entsteht. ll

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