Städte und Gemeinden über Jahre betrogen

Saarbrücken. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat jetzt zwei Saarländer wegen des fortgesetzten und teilweise gewerbsmäßigen Betruges zu Bewährungsstrafen von eindreiviertel Jahr und neun Monaten verurteilt. Beide waren in leitender Funktion bei einem Unternehmen auf dem Gebiet der Plakatwerbung tätig. Der eine (67) als Prokurist, der andere (60) als Abteilungsleiter

Saarbrücken. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat jetzt zwei Saarländer wegen des fortgesetzten und teilweise gewerbsmäßigen Betruges zu Bewährungsstrafen von eindreiviertel Jahr und neun Monaten verurteilt. Beide waren in leitender Funktion bei einem Unternehmen auf dem Gebiet der Plakatwerbung tätig. Der eine (67) als Prokurist, der andere (60) als Abteilungsleiter. Ihre Firma vermarktet saarlandweit Werbeflächen. Darunter auch solche in kommunalem Eigentum.Städte und Gemeinden erhalten dafür einen Pachtzins, der sich nach dem Umsatz auf den einzelnen Plakatwänden bemisst. Mit dem Urteil steht fest: Die Gemeinden wurden über Jahre, wenn nicht gar über Jahrzehnte hinweg betrogen. Bei der Angabe der Umsätze wurde geschummelt, in dem manuelle Rechnungen an die Werbekunden erstellt wurden, an denen die Gemeinden keinen Anteil hatten.

Das betrügerische System war offenbar lange Zeit bei der Firma üblich. Die Angeklagten sollen es von ihren Vorgängern übernommen und mit ihrer bereits verstorbenen Chefin weitergeführt haben . In Laufe der Jahre kam für nicht verjährte Fälle ein Schaden von 190 000 Euro zusammen. Die Kommunen bemerkten das offenbar nicht. Tatsächlich ist die Berechnung kompliziert. Zwei Mitarbeiter des Landeskriminalamtes sollen rund dreiviertel Jahr lang nur mit diesem Fall beschäftigt gewesen sein.

Aufgedeckt wurde der Betrug aus den eigenen Reihen des Unternehmens. Ein neu eingestellter Prokurist wurde hellhörig. Er wollte die Sache offen legen. Doch man ermöglichte es ihm nicht angesichts der finanziellen Lage. Darauf kündigte er und ging zur Polizei. jht

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