Stadtverwaltung: Fraktion kann weiter bestehen

Merzig. CDU-Fraktionschef Bernd Seiwert hatte in seinem Schreiben in Frage gestellt, dass die Linken-Fraktion nach Dieter Heinrichs Partei-Rauswurf weiter bestehen bleiben kann (die SZ berichtete). Die drei Vertreter der Linkspartei, die seit der letzten Kommunalwahl dem Stadtrat angehören, sind aus Sicht von Seiwert ohnehin "jeder für sich ein Sonderfall"

Merzig. CDU-Fraktionschef Bernd Seiwert hatte in seinem Schreiben in Frage gestellt, dass die Linken-Fraktion nach Dieter Heinrichs Partei-Rauswurf weiter bestehen bleiben kann (die SZ berichtete). Die drei Vertreter der Linkspartei, die seit der letzten Kommunalwahl dem Stadtrat angehören, sind aus Sicht von Seiwert ohnehin "jeder für sich ein Sonderfall". So sei Ruth Müller, das dritte Stadtratsmitglied der Linken, von Heinrich und Hackenberger aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Heinrich wiederum gehöre nicht mehr der Partei an. Lediglich Frank Hackenberger gehöre sowohl der Partei als auch der Fraktion an.

Freies Mandat

Die Verwaltung jedoch teilt die CDU-Sicht nicht. In der Antwort aus dem Rathaus heißt es, dass eine Parteimitgliedschaft "keine notwendige Bedingung der Mitgliedschaft in einer Fraktion" sei. Auch auf kommunaler Ebene gebe es in den Orts- und Gemeinderäten das "freie Mandat", das nicht an irgendwelche Parteizugehörigkeit gebunden sei. Jedem Ratsmitglied bleibe es grundsätzlich unbenommen, welcher Fraktion es sich anschließt. Die Verwaltung führt weiter aus: "Das 'Koalitionsrecht' steht damit ausschließlich den gewählten Mitgliedern des Gemeinderates zu, nicht den Parteien." Demzufolge habe aus Sicht der Verwaltung der Ausschluss (oder Austritt) aus einer Partei nicht automatisch den Verlust der Mitgliedschaft in der jeweiligen Ratsfraktion zur Folge. Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) ermögliche es seit 1989 Gemeinderatsmitgliedern, "die derselben Partei oder politischen Gruppierungen mit im wesentlichen gleicher politischer Zielsetzung" angehören, eine Fraktion zu bilden. Heinrich und Hackenberger hätten gegenüber der Verwaltung vor kurzem unabhängig voneinander erklärt, dass sie die bestehende Fraktion weiter fortführen wollen. Dem spricht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen, "da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich allein durch den Parteiausschluss an der bisherigen übereinstimmenden politischen Überzeugung beider Stadtverordneter etwas verändert hat".

Einstimmig beschlossen

Auch den möglichen Verlust von Sitzen in Ausschüssen und städtischen Gremien für die Linken-Vertreter, den der CDU-Fraktionschef ins Spiel gebracht hatte, sieht die Verwaltung durch den Parteiausschluss nicht. Im Saarland sehe das KSVG keine Regelung vor, wonach bei Änderungen in der Größe oder Zusammensetzung einer Fraktion im Gemeinderat eine Anpassung der Sitzverteilung in den Ausschüssen erfolgen müsse. Eine solche Regelung gebe es zwar in den Kommunalverfassungen anderer Bundesländer, nicht aber hier. Die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates sei in der konstituierenden Sitzung am 9. Juli 2009 einstimmig beschlossen worden. Eine Aufhebung dieser Zusammensetzung könne nur durch einen mehrheitlichen Stadtratsbeschluss herbeigeführt werden, der die Auflösung der bestehenden Ausschüsse zum Inhalt hat.

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