Stadtrat grenzt Plakatdschungel ein
St Wendel · Um den Plakatdschungel vor Wahlen zu lichten, hat der Stadtrat St. Wendel eine Wahlwerbesatzung beschlossen. Diese beschränkt die Zahl der Kleinplakate, die aufgehängt werden dürfen. Der Opposition geht dies nicht weit genug. Denn Großplakatwände sind von der neuen Regelung ausgenommen.
"Es muss etwas geschehen", sagte Peter Schunath für die CDU-Fraktion in der jüngsten Sitzung des St. Wendeler Stadtrates. "Es hat Auswüchse in der Vergangenheit gegeben, die eine Regelung wünschenswert machen", unterstrich SPD-Fraktionsvorsitzender Torsten Lang. "Für die Bürger ist das nicht mehr zumutbar", ergänzte Werner Schmitt für die Linken im Rat. Die Rede war von der Vielzahl von Wahlplakaten, die an unzähligen Masten in der Stadt wochenlang hängen. Diesen Wildwuchs wollte der Stadtrat einhellig einschränken.
So stellte die CDU den Antrag, dass die in den Parlamenten vertretenen Parteien im gesamten Stadtgebiet nur noch 224 Kleinplakate aufhängen dürfen, andere Parteien die Hälfte. Die Fraktionsgemeinschaft von FDP und Grünen plädierte in ihrem Antrag für noch weniger Plakate, nämlich 160, beziehungsweise 90. Allerdings sprach sich die Fraktionsgemeinschaft auch dafür aus, dass maximal vier Großflächenplakate pro Partei im Stadtgebiet aufgestellt werden dürfen. Hier sah der CDU-Antrag keine Regelung vor.
So endete die Einigkeit im Rat bei den Großplakaten. Denn laut SPD hat in der Vergangenheit nur die CDU solche Großplakate aufgestellt. Für Torsten Lang tut sich hier ein "Gerechtigkeitsproblem" auf. Lang sagte: "Kleine Plakate, die sich alle leisten können, sollen beschränkt werden." Die Großen hingegen nicht. "Dies bedeutet einen Vorteil für finanzkräftige Parteien", so seine Argumentation.
Die SPD behalte sich deshalb vor, die Wahlwerbesatzung rechtlich prüfen zu lassen. 224 Plakate pro Partei seien gerecht, erwiderte für die CDU Peter Schunath. Großflächenplakate seien nicht Gegenstand der Satzung. Nur vier bis fünf dieser Großflächen würden von der Stadt genehmigt, erklärte Bürgermeister Klaus Bouillon. Andere durch das Landesamt für Straßenwesen. Bouillon: "Darauf haben wir keinen Einfluss." Und weiter: "Wenn es nach mir ginge, sollte man gar keine Plakate aufhängen."
Der Rat lehnte den FDP-Vorschlag mit den Stimmen der CDU ab und votierte mehrheitlich für den CDU-Vorschlag. Demnach dürfen sechs Wochen vor der Kommunalwahl am 25. Mai die Parteien, die im Stadtrat, Ortsrat, Kreistag, Landtag, Bundestag oder europäischen Parlament vertreten sind, 224 Plakate aufhängen, die anderen die Hälfte.
Trotz dieser Einschränkung: Ein Mangel ist nicht zu befürchten. Denn diese Regelung gilt für jede einzelne stattfindende Wahl. Und da am 25. Mai auch das Europäische Parlament neu gewählt wird, verdoppelt sich schnell die Zahl der erlaubten Plakate.