Stadtrat diskutiert über Klage gegen Zensus

Homburg · Laut Ergebnis der Volkszählung „Zensus 2011“ hat Homburg aktuell 2000 Einwohner weniger als angenommen. Das könnte finanzielle Folgen haben, wenn das Geld aus dem Finanzausgleich verteilt wird.

 Die Volkszählung „Zensus 2011“ spricht Homburg deutlich weniger Einwohner mit Erstwohnsitz zu, als die Stadt selbst zu Grunde legt. In der kommenden Woche soll der Stadtrat entscheiden, ob man sich einem Klageverfahren gegen dieses Ergebnis anschließt. Foto: Thorsten Wolf

Die Volkszählung „Zensus 2011“ spricht Homburg deutlich weniger Einwohner mit Erstwohnsitz zu, als die Stadt selbst zu Grunde legt. In der kommenden Woche soll der Stadtrat entscheiden, ob man sich einem Klageverfahren gegen dieses Ergebnis anschließt. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

In der kommenden Woche soll der Homburger Stadtrat darüber entscheiden, ob man sich auf dem Rechtsweg gegen das Ergebnis der Volkszählung "Zensus 2011" wehrt. Denn: Der Zensus nennt eine deutlich geringere Zahl von Einwohnern mit Erstwohnsitz, als die Stadt selbst zu Grunde legt. Das hat Auswirkungen. Und die werden von der Verwaltung für das Jahr 2013 mit rund 60 000 Euro Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen als Teil des kommunalen Finanzausgleichs beziffert. Derzeit bereitet die Stadt Neunkirchen eine sogenannte Musterklage gegen den Zensus vor. Für Homburg wird sich in der kommenden Woche die Frage stellen, ob man sich dieser Klage anschließt oder nicht. Wenn nein, dann würde für die Kreisstadt die im Zensus ermittelte Zahl bestandskräftig.

Zum Hintergrund: Vor dem Zensus wurden die Einwohnerzahlen auf Basis von Hochrechnungen, ausgehend von der Volkszählung 1987, ermittelt. Diese Zahlen werden seit geraumer Zeit nicht fortgeschrieben. Stattdessen greift eben der Zensus als Mischung aus tatsächlicher Stichprobenprüfung und statistischer Berechnung. Zum Stichtag 31. Dezember 2011 lag Homburg da bei 41 494 Einwohnern mit Erstwohnsitz. Und dies bedeutete damals im Vergleich zum alten Zählsystem eine Minderung von immerhin 2230. Auf Basis der Zensus-Zahl wurde in der Folge weitergerechnet: "Aktuell liegt die Differenz bei rund 2000", so Madeleine Weiler, Juristin beim Rechtsamt der Stadt Homburg.

Aufgrund der relevant geringeren Einwohnerzahl habe Homburg, wie zahlreiche andere Kommunen im Saarland auch, Widerspruch gegen das Ergebnis des Zensus eingelegt. "So sind derzeit alle Bescheide, die auf dieser Zahl basieren, vorläufig." Eben dieser Widerspruch, so Weiler, werde nach Antrag für die Dauer des Gerichtsverfahrens der Stadt Neunkirchen, das stellvertretend für alle im Widerspruch befindlichen Kommunen Klarheit bringen soll, ruhen.

Wie lange das eigentliche Klageverfahren Neunkirchens dauern kann, dazu konnte Weiler gestern nur grobe Vermutungen anstellen. Über alle Instanzen, so die Juristin, könnte es schon Jahre dauern. Vielleicht aber auch nicht. Denn: In Sachsen-Anhalt ist die Gemeinde Burg schon weiter im Verfahren. Und ein Entscheid dort zugunsten der Kommunen könnte den Weg abkürzen.

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