Stadtbücherei erhöht jährliche Leihgebühr auf zehn Euro

Neunkirchen. Leseratten, die ihr "Futter" bei der Neunkircher Stadtbücherei/Mediathek in der Lutherstraße beziehen, müssen in diesem Jahr einen Zehn-Euro-Schein investieren. So viel beträgt ab sofort die jährliche Benutzungsgebühr für Erwachsene. Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2005 lag sie bei sieben Euro

Neunkirchen. Leseratten, die ihr "Futter" bei der Neunkircher Stadtbücherei/Mediathek in der Lutherstraße beziehen, müssen in diesem Jahr einen Zehn-Euro-Schein investieren. So viel beträgt ab sofort die jährliche Benutzungsgebühr für Erwachsene. Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2005 lag sie bei sieben Euro. Der Stadtrat stimmte in dieser Woche der neuen Gebührensatzung für die Bücherei zu, gegen die Stimmen der Linken. Petra Jung hielt den Aufschlag von drei Euro für unverhältnismäßig.Für Kinder und Jugendliche bleibt die Ausleihe weiterhin frei. Wer einen Leseausweis hat, kann auch künftig bis zu 30 Minuten kostenlos im Internet surfen. Für eine einmalige Ausleihe steigt die Gebühr von 2,20 Euro auf drei Euro. Ein vom Rathaus erstellter Überblick weist aus, dass Neunkirchen mit den neuen Ausleihgebühren auf dem Niveau vergleichbarer Städte in der Region liegt - sieht man einmal von Homburg ab, das außer einer Anmeldegebühr nichts berechnet.

Zwischen 13 000 und 14 000 Euro wird der Kämmerer an Gebühreneinnahmen auf den Posten Bücherei verbuchen können. Das aber, so Hans Bieg, mache gerade mal sechs Prozent des Budgets für diese Einrichtung aus. Die restlichen 94 Prozent der Kosten sattelt die Stadt drauf.

1938 Nutzer hatte die Stadtbibliothek nach den neuesten vorliegenden Zahlen für das Jahr 2011. Davon waren 1367 Erwachsene, vier Kinder bis sechs Jahre, 225 Kinder bis elf Jahre, 260 Jugendliche bis 17 Jahre. Auch 45 Institutionen legten sich einen Leseausweis zu.

Diese Klientel brachte es auf rund 180 000 Ausleihen im Jahr 2011. Sie konnte sich bedienen an mehr als 68 500 Medien, neben Büchern und Zeitschriften sind dies auch CDs, CD-Roms, DVDs, Videos und weiteres.

"Spielsteuer" wird neu berechnet

Neben den "Lesegebühren" stand auch die "Spielsteuer" auf der Tagesordnung des Stadtrates. Genauer gesagt ging es um eine künftig andere Berechnung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten. Hier wird ein Urteil des Bundesverfassungsgericht gesetzlich umgesetzt: Danach darf für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit die Steuer nicht mehr wie bisher nach Stückzahl, sondern nach Einspielergebnis erhoben werden. Kostete ein Automat in Spielhallen bisher jährlich 138 Euro (in Gaststätten 30 Euro) Vergnügungssteuer, so wird in Neunkirchen künftig der zugelassenen Höchstsatz von zwölf Prozent (in Gaststätten zehn Prozent) vom Einspielergebnis erhoben. Um hier 138 Euro zu erzielen, müsste ein Apparat 1150 Euro im Jahr einbringen. Holger Janes vom Ordnungsamt deutete allerdings an, dass die Überprüfung dieser Einnahmen schwierig werden könnte. gth

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