Stadt widerruft Parkplatz-Erklärung

Homburg. Die Kreisstadt Homburg ist durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren (Aktenzeichen 4 O 271/12 der 4. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken) verpflichtet worden, nachfolgende Formulierungen zu widerrufen. In dem am 4

Homburg. Die Kreisstadt Homburg ist durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren (Aktenzeichen 4 O 271/12 der 4. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken) verpflichtet worden, nachfolgende Formulierungen zu widerrufen.In dem am 4. Juli veröffentlichten Artikel mit der Überschrift "Parkplatz am Kino war abgesperrt, kann aber wieder genutzt werden" wurde behauptet: "Zwar wurde ein Schild angebracht, dass es kein öffentlicher Parkplatz mehr sei, parken sei aber weiter erlaubt", so Stadtsprecher Jürgen Kruthoff, "die Rechtslage sei nun so, dass keiner der Eigentümer etwas tun dürfe, ohne es mit den anderen abzusprechen. Deswegen sei die Sperrung gestern wieder aufgehoben worden." Diese Behauptung wird hiermit ausdrücklich widerrufen und zugleich klargestellt, dass die Nutzung des Grundstücks Zweibrücker Straße 17, 66424 Homburg, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Grundstückseigentümer nicht zulässig ist. Das Gelände kann damit erstmal nicht weiter als öffentlicher Parkplatz genutzt werden. Aus diesem Grund wurde auch die Sperrung wieder errichtet. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort