Stadt sorgt für sichere Straßen Hausbesitzer oder Mieter müssen ran

Friedrichsthal. Zur Streupflicht innerhalb des Stadtgebietes gibt die Stadtverwaltung Friedrichsthal folgende Hinweise: Bei Schnee- und Eisglätte werden von der Stadt zunächst die Straßen mit überörtlicher Bedeutung geräumt und gestreut. Erforderlichenfalls wird dies mehrmals täglich gemacht

 Die Pflicht zur Räumung von Gehwegen liegt beim Hausbesitzer oder beim Mieter. Archivfoto: Claus Felix/dpa

Die Pflicht zur Räumung von Gehwegen liegt beim Hausbesitzer oder beim Mieter. Archivfoto: Claus Felix/dpa

Friedrichsthal. Zur Streupflicht innerhalb des Stadtgebietes gibt die Stadtverwaltung Friedrichsthal folgende Hinweise: Bei Schnee- und Eisglätte werden von der Stadt zunächst die Straßen mit überörtlicher Bedeutung geräumt und gestreut. Erforderlichenfalls wird dies mehrmals täglich gemacht.Die Straßen, die dem innerörtlichen Verkehr dienen, sowie die Wohnstraßen werden im Anschluss daran geräumt und gestreut, so die Angaben aus dem Rathaus. Je nach Dringlichkeit, und wenn die Witterungsverhältnisse es erfordern, wird dies mehrmals täglich wiederholt.

Bei Schneefall sind die Gehwege in einer Breite von etwa einem Meter der Zeit von 7 bis 20 Uhr von Schnee- und Eisglätte freizuhalten. Schnee und Eis sollten auf keinen Fall auf der Straße abgelagert werden. Die Räum- und Streupflicht obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Hydranten der städtischen Wasserversorgung dürfen bei der Ablagerung nicht mit Schnee und Eis überdeckt werden. Die Einflussöffnungen der Straßenentwässerung sind ebenso freizuhalten. Von den Grundstücken dürfen Eis und Schnee nicht auf den Gehwegen und Fahrbahnen abgelagert werden.

Notfalls mehrfach streuen

Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege gegebenenfalls zu streuen. Die Streuung ist zu wiederholen, soweit durch nachfolgenden Schneefall oder Glättebildung die Wirkung der eingesetzten Mittel aufgehoben wird. Ätzende Stoffe dürfen zum Abtauen nicht benutzt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden. Salz enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden. Der Inhalt der von der Stadt aufgestellten Streubehälter ist ausschließlich für die Streuung auf städtischen Flächen vorgesehen.

Die Bürger werden von der Stadtverwaltung um Verständnis gebeten, dass bei extremen Witterungsbedingungen auch die Streufahrzeuge Probleme haben, jeden Bereich anzufahren. Beim Räumen des Schnees komme es oftmals zur Verärgerung, wenn der Schneepflug Schneemassen in den Randbereich der Bürgersteige und Einfahrten schiebt. Auch hier wird um Verständnis dafür gebeten, dass bei 45 Kilometern Straßenlänge in der Stadt auch an problematischen Stellen eine Räumung von Hand nicht erfolgen kann.

Weiterhin wird erneut darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Räumung der Straßenflächen durch seitlich parkende Fahrzeuge behindert werden kann. Daher wird dringend darum gebeten, die Fahrzeuge bei Winterwetter auf Privatgrundstücken oder öffentlichen Parkplätzen abzustellen. red

Dudweiler. Straßen und Bürgersteige müssen frei von Eis und Schnee sein. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin. Für die Reinigung sei grundsätzlich immer der Anlieger, also im Regelfall der Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer, verantwortlich. Die Arbeiten können auch auf die Mieter übertragen worden sein. Hier hilft ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag. ZKE-Werkleiter Bernd Selzner: "Auf Gehwegen und entlang von Häusern ohne Gehweg müssen Eigentümer mindestens einen ein Meter breiten Streifen schnee- und eisfrei halten." In Fußgängerzonen sind es zwei Meter breite Streifen. Montags bis samstags sind Bürger verpflichtet, über Nacht gefallenen Schnee bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu räumen. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen bis 20 Uhr die Wege gereinigt werden, sobald Rutschgefahr besteht. Dies ist häufig mehrmals täglich der Fall. Betreiber von Kinos, Theatern oder Gaststätten müssen auch nach 20 Uhr für die Sicherheit ihrer Gäste sorgen.

Damit später das Tauwasser abfließen kann, müssen Hydranten und Gullys frei bleiben. red

Wer sich nicht sicher ist, ob seine Straße vom ZKE gereinigt wird, kann sich unter Tel. (06 81) 9 05 73 13 erkundigen.

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