Stadt Neunkirchen fördert Wohneigentum

Neunkirchen · Unter dem Leitbild "Neunkirchen die Stadt zum Leben" beabsichtigt die Stadt dem Trend der abnehmenden und überalternden Bevölkerung in Verbindung mit zunehmendem Gebäudeleerstand durch gezielte finanzielle Zuschüsse für junge Paare und Familien entgegen zu treten.

Neunkirchen. Auch Neunkirchen ist vom demografischen Wandel und dem Bevölkerungsrückgang betroffen. Unter dem Leitbild "Neunkirchen die Stadt zum Leben" beabsichtigt die Stadt dem Trend der abnehmenden und überalternden Bevölkerung in Verbindung mit zunehmendem Gebäudeleerstand durch gezielte finanzielle Zuschüsse für junge Paare und Familien entgegen zu treten.Mit dem vom Stadtrat beschlossenen Förderprogramm "Alt für Jung" soll jungen Paaren und Familien die Möglichkeit in Neunkirchen zu bleiben erleichtert werden. Für Auswärtige soll es einen Anreiz schaffen, nach Neunkirchen zu ziehen.

Da ist beispielsweise einen die Familie Francesco und Angelika Di Leo, die zurzeit in Wiebelskirchen ein Haus umbaut, welches über ein Jahr leer stand. Die Familie bedankte sich bei der Unterzeichnung des Vertrages bei Oberbürgermeister Jürgen Fried. Das Geld werde direkt in weitere Renovierungsarbeiten fließen. Auch Bernadette Blank und ihre Tochter werden demnächst von Püttlingen nach Wiebelskirchen ziehen. Auch sie baut dort ein Haus um, welches über ein Jahr leer stand. Blank freut sich sehr über den Zuschuss. Das Geld werde direkt in die Anschaffung neuer Fenster gesteckt.

Das Förderprogramm spricht sich offenbar herum. Es liegen weitere Anmeldungen vor. Im Haushalt stehen für dieses Jahr noch rund 27 000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. red

Zuständige Stelle zur Antragstellung ist das Bauamt. Ansprechpartner ist Wolfgang Weyrich, Tel. (0 68 21) 20 26 14.

neunkirchen.de/altfuerjung

Auf einen Blick

Förderfähige Objekte sind ältere Gebäude (mindestens 25 Jahre) im Gebiet der Stadt Neunkirchen, die mindestens ein Jahr leer stehen. Antragsberechtigt sind Eheleute, Lebensgemeinschaften und nicht eheliche Lebensgemeinschaften sowie allein Erziehende mit minderjährigen Kindern. Mindestens eine der antragsberechtigten Personen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 35 Jahre sein. Erwerber dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits über Wohnungseigentum im Stadtgebiet Neunkirchen verfügen. Das zu fördernde Objekt muss für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Beginn der Förderung vom Antragsteller als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Der Zuschuss beträgt pauschal 5000 Euro. Er erhöht sich ab dem ersten Kind um weitere 1000 Euro pro Kind. Maximal werden 8000 Euro pro Förderfall gewährt. red

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