Stadt Dillingen appelliert an die Vernunft der Hundebesitzer

Dillingen · Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Dillingen darauf hin, dass Hundehalter darauf zu achten haben, dass Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu entfernen sind. Andernfalls droht Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog.

 Seit zwei Jahren bietet die Stadt Dillingen Hundebesitzern Plastiktüten als kostenloses Hilfsmittel an, um den Hundekot zu beseitigen. Foto: Stadt Dillingen/Theobald

Seit zwei Jahren bietet die Stadt Dillingen Hundebesitzern Plastiktüten als kostenloses Hilfsmittel an, um den Hundekot zu beseitigen. Foto: Stadt Dillingen/Theobald

Foto: Stadt Dillingen/Theobald

Es ist eine Unsitte, die nicht nur unschön und unangenehm ist, sondern in der Konsequenz auch Verwarnungsgeld mit sich ziehen kann. Dass Hundebesitzer die öffentlichen Plätze wie den Dillinger Stadtpark oder auch Straßen und Wege nutzen, um mit den Vierbeinern Gassi zu gehen, sei ihnen gegönnt. Aber Pfiffis Hinterlassenschaften einfach so liegen zu lassen, nicht.

Die Dillinger Stadtverwaltung weist daher wieder darauf hin, dass Hundehalter verpflichtet sind, den Hundekot zu entsorgen. Wer nicht weiß wie, der bekommt im Bürgerbüro der Stadt, im Erdgeschoss des Rathauses, eine kostenlose Beseitigungshilfe. Ein kleiner blauer Hundeknochen aus Plastik als Hülle für eine Rolle kleiner Mülltüten - seit zwei Jahren bietet die Stadt Dillingen den Hundebesitzern dieses kostenlose Hilfsmittel an, um sie zu motivieren, den Kot ihrer Vierbeiner zu beseitigen.

Dennoch, nicht alle Herrchen und Frauchen kommen ihrer Bürgerpflicht nach. "Das ist nicht nur unschön und ein Ärgernis für alle Bürger, die diesen Anblick ertragen müssen oder gar in die Hinterlassenschaften treten. Dieses Verhalten kann mit einem Verwarnungsgeld bestraft werden", sagt die Erste Beigeordnete Mathilde Balenzia, die derzeit Bürgermeister Franz-Josef Berg vertritt. Sie ist verärgert über die Unsitte, die in jüngster Vergangenheit wieder zugenommen hat.

Der Stadtpark zum Beispiel, der gerade bei schönem Wetter von vielen Bürgern genutzt wird, ist ein auffälliger Ort des Verstoßes gegen die Polizeiverordnung der Stadt. Dort spielen auch viele Kinder, ob rund um den Brunnen oder auf der Wiese. Und alleine schon diese Tatsache genügt, um an die Vernunft der Hundebesitzer zu appellieren. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass der Hund öffentliche Orte nicht verschmutzt und er hat dazu geeignete Hilfsmittel mitzuführen, was auf Aufforderung der Ortspolizeibehörde auch vorzuweisen ist. Wer erwischt wird, dass er die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners liegen lässt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro rechnen.

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