Staatsrechtler hält Existenz des Saarlandes vorerst für gesichert

Saarbrücken. Der Saarbrücker Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl hält eine Auflösung des Saarlandes in naher Zukunft für sehr unwahrscheinlich. Grund seien die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für eine Neugliederung der Länder. Das sagte Gröpl gestern vor Mitgliedern des Bundes der Steuerzahler in Saarbrücken

Saarbrücken. Der Saarbrücker Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl hält eine Auflösung des Saarlandes in naher Zukunft für sehr unwahrscheinlich. Grund seien die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für eine Neugliederung der Länder. Das sagte Gröpl gestern vor Mitgliedern des Bundes der Steuerzahler in Saarbrücken. Der Jurist verwies auf die Ausgestaltung des Grundgesetz-Artikels 29, der drei mögliche Wege für eine "Neugliederung des Bundesgebiets" vorsieht: Neben der Regelung über ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz gebe es noch die Möglichkeiten eines Volksbegehrens in Kombination mit der Verabschiedung eines Bundesgesetzes sowie als dritte Variante die Ratifizierung eines Staatsvertrags durch die Länder mit Zustimmung des Bundestags. Bei allen drei Varianten, so Gröpl, sei jedoch als zusätzlicher Schritt ein Volksentscheid gesetzlich vorgeschrieben. Und hierbei sei in jedem der betroffenen Länder in separater Abstimmung eine Mehrheit für die Neugliederung erforderlich, die mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten umfassen müsse."Artikel 29 ist im Grunde ein Verhinderungsparagraf", so Gröpl. Dennoch hält der Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Saar-Uni weitere Sparmaßnahmen der Landesregierung für dringend geboten, auch wenn er das Manifest der sogenannten Zukunftsinitiative Saar "undurchdacht" findet. Dieses sieht unter anderem die Abschaffung der Juristenausbildung im Saarland vor. Wo aber, wenn nicht im eigenen Bundesland solle künftig Landesrecht gelehrt werden, so Gröpl.

Skeptisch zeigte sich Gröpl, was das Einhalten der sogenannten Schuldenbremse angeht. Grund seien rechtlich verankerte Ausnahmeregelungen, die es Politikern erlaubten, etwa bei "Störungen des konjunkturellen Gleichgewichts" oder Notlagen wie Finanzkrisen zusätzliche Kredite aufzunehmen. Er befürchte, dass diese Klauseln Politikern künftig als Argumentationsgrundlage für ein Umgehen der Schuldenbremse dienten.

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