„Heil Hitler!“ gegenüber vier Jugendlichen gebrüllt Ermittlungen wegen Hitler-Gruß laufen wieder

Saarbrücken/Dillingen · Saarländer soll in Dillingen vier Jugendliche mit rechtsextremen Äußerungen angegriffen haben.

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein und nimmt es nach Intervention wieder auf
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Saarländer, der im Oktober 2019 gegenüber vier Jugendlichen an einer Bushaltestelle in Dillingen den Hitlergruß gezeigt und ihnen „Heil Hitler!“ entgegengebrüllt haben soll, werden wiederaufgenommen. Wie Generalstaatsanwalt Günter Matschiner der SZ sagte, habe der zuständige Dezernatsleiter in der Staatsanwaltschaft die „zügige Wiederaufnahme der Ermittlungen“ veranlasst. Noch im Januar hatte Staatsanwalt Dennis Zahedi das Verfahren gegen Herrn L. eingestellt.

Dabei soll der Beschuldigte die vier Jugendlichen nicht nur mit Hitlergruß und dem Ausruf „Heil Hitler!“ bedacht haben, weil er sie als „Ausländer“ zu erkennen glaubte, sondern ihnen nach den Erkenntnissen der Polizei in der Nähe des Dillinger Hauptbahnhofs auch noch „Scheiß Ausländer“, „Scheiß Albaner“ und „Fotzen“ von der anderen Straßenseite aus zugeschrieen. Der Beschuldigte war demnach bei seinen Äußerungen, die strafrechtlich verfolgt werden müssen, stark alkoholisiert. Später habe der Beschuldigte angegeben, sich wegen des Alkoholgenusses kaum noch an etwas erinnern zu können.

Die Einstellung des Verfahrens durch Zahedi rief nach SZ-Informationen einen hochrangigen Saar-Juristen auf den Plan, der die Rechtsmeinung des Staatsanwalts für prüfungswürdig hielt und darüber auch mit dem Generalstaatsanwalt sprach. Denn nach Experten-Meinung kann ein Ermittlungsverfahren bei derart schwerwiegenden Angriffen rechtsextremer Natur nicht einfach eingestellt werden. Jüngst hatte ein Gericht in Chemnitz einen alholisierten Täter in einem ähnlich gelagerten Fall noch zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Dillinger Jude Gilbert Kallenborn hatte am vergangenen Freitag einen Strafantrag gegen den Staatsanwalt Zahedi wegen Rechtsbeugung eingereicht. Kallenborn sagte der SZ: „Das Bundesrecht wird von der Saarbrücker Staatsanwaltschaft mit Füßen getreten.“ Ob Kallenborn mit der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens zufrieden sein wird, steht auf einem anderen Blatt. Denn nach SZ-Informationen soll gegen L. jetzt wegen seiner Volltrunkenheit ermittelt werden, nicht wegen seiner rechtsradikalen Äußerungen.

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