Staatsanwaltschaft fordert für Böhr Bewährungsstrafe

Mainz · Im Untreue-Prozess gegen den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Chef Christoph Böhr hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Böhr habe sich der Untreue mit illegaler Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2005/2006 schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Andreas Baumann in seinem Plädoyer am gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht Mainz.

Böhr habe vorsätzlich einen Millionenschaden mitverursacht und die CDU im Land in eine Krise gestürzt. Laut Anklage floss seinerzeit für die Beratung der Partei verbotenerweise Steuergeld aus der Kasse der Landtagsfraktion. Der frühere CDU-Bundesvize Böhr hatte vor Gericht die Vorwürfe bestritten.

Für die drei anderen angeklagten ehemaligen CDU-Größen verlangte er Bewährungsstrafen von zwölf bis 15 Monaten. Laut Anklage floss damals für die Beratung der Partei verbotenerweise Steuergeld. Es geht um 386 000 Euro aus der Kasse der Landtagsfraktion.

Das Urteil wird für Dienstag, 3. Dezember erwartet.

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