Staatsanwalt fordert lebenslange Strafe im Mordfall Hühnerfeld

Saarbrücken/Sulzbach. Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Altenpflegerin aus Sulzbach-Hühnerfeld hat gestern die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Saarbrücken lebenslange Haft wegen Mordes für einen 28-jährigen Produktionshelfer gefordert. Die Verteidigung forderte dagegen wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von acht Jahren

Saarbrücken/Sulzbach. Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Altenpflegerin aus Sulzbach-Hühnerfeld hat gestern die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Saarbrücken lebenslange Haft wegen Mordes für einen 28-jährigen Produktionshelfer gefordert. Die Verteidigung forderte dagegen wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.In seinem Plädoyer ging der Staatsanwalt von Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen aus. Da mehrere Mordmerkmale erfüllt seien, soll das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen. Damit wird eine vorzeitige Entlassung des Angeklagten nach 15 Jahren verhindert. Die Anwälte der Hinterbliebenen schlossen sich diesem Antrag an. Sie wiesen ebenfalls auf die besondere Grausamkeit der Tat hin. Der zwanzigminütige Todeskampf des Opfers ist auf einem Tondokument festgehalten - der Notruf der Tochter bei der Polizei wurde aufgezeichnet und vermittelt einen erschütternden Eindruck über die Geschehnisse.

Die Verteidigung sah den Fall als weniger schwer an. Sein Mandant sei zwar in der Nacht des 5. Novembers 2010 in den Keller des Einfamilienhauses eingedrungen. Aber er wollte mit der Tochter der Getöteten sprechen. Sie war seine Ex-Freundin und habe auf seine Anrufe mehrfach nicht reagiert. Dann sei es zu einem Streit und einem Kampf mit der Mutter gekommen. Er sei mit Pfefferspray angegriffen worden. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte bei den Hinterbliebenen. Das Urteil wird am 29. Juni verkündet. jht

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort