St. Wendels VdK informiert über Patientenverfügung

St Wendel · Ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Was viele nicht wissen: Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch berechtigt, die Rechtsvertretung zu übernehmen.

Es ist daher ratsam, rechtzeitig, also solange man gesund ist, Vorsorge zu treffen. Der Vortrag des Sozialverbandes VdK, St. Wendel, der am 15. Januar, 17 Uhr, im Sitzungszimmer des Verwaltungsgebäudes Wendelinuspark (neben dem neuen Hallenbad) stattfindet, soll Fragen wie"Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung?", "Welche Form muss sie haben?", "Wie bekommt der behandelnde Arzt die Verfügung?" beantworten. Referent ist Paul Müller. Anmeldung ist erforderlich unter Tel. (0 15 20) 1 94 03 26 oder E-Mail an ov-sankt-wendel@vdk.de. Die Teilnahme ist kostenlos.

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