Verbaucher Wichtige Infos für Hausbesitzer und Bauherrn

St. Wendel/Tholey · Die Verbraucherzentrale klärt darüber auf, was man ab sofort bei Neubau und Altbau-Sanierung beachten muss.

() Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze mit sich, sondern auch mindestens ebenso viele neue Gesetze und Verordnungen. Was für private Haushalte beim Neubau und bei der Sanierung von Altbauten wichtig ist, erklärt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes,

  • Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. „Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen“, sagt Schneeweiß.
  • Absenkung des Tilgungszuschusses: Die KfW (Bankengruppe) verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von dreizehn auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.
  • Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst: „Alles deutet darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen“, erklärt Schneeweiß.
  • HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft: HBCD-haltige Dämmstoffe gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie aber dennoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.
  • Bauherren künftig besser abgesichert: Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. „Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung: Sie ermöglicht ihnen noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen“, sagt Schneeweiß. Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden und eignet sich darüber hinaus als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen. Sie dient auch als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden. Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht seit 1. Januar die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.

Wer Fragen hat zum Neubau, zur energetischen Sanierung oder zu Fördermitteln erhält eine unabhängige Beratung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Energieberater helfen dabei, Energiekosten zu sparen und
Fehlinvestitionen zu vermeiden.

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