Wer muss bei durch Wild verursachten Schäden haften?

St. Wendel. Wildschäden sind ein häufiges Ärgernis. Gerade Wildschweine können auf der Suche nach Engerlingen, Mäusen, Würmern und Wurzeln so manche Wiese regelrecht umpflügen. Aber wer muss solche oder andere Schäden bezahlen? Was muss der geschädigte Grundeigentümer beachten? Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema Wildschadensersatz gibt der vom Landkreis St

St. Wendel. Wildschäden sind ein häufiges Ärgernis. Gerade Wildschweine können auf der Suche nach Engerlingen, Mäusen, Würmern und Wurzeln so manche Wiese regelrecht umpflügen. Aber wer muss solche oder andere Schäden bezahlen? Was muss der geschädigte Grundeigentümer beachten? Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema Wildschadensersatz gibt der vom Landkreis St. Wendel bereitgestellte Leitfaden zum Wildschadensersatz. redErhältlich ist der Leitfaden gegen eine Gebühr von 2,50 Euro im Servicebüro des Landkreises St. Wendel, Mommstraße 23, Tel. (0 68 51) 80 12 06.

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