Vergleich beendet dem Bolzplatzstreit

St. Wendel/Saarbrücken. Der Rechtsstreit zwischen dem Landkreis St. Wendel und Anliegern des Bolzplatzes am Gymnasium Wendalinum ist beendet. Gestern einigen sich die Kontrahenten vor dem Verwaltungsgericht in Saarbrücken auf einen Vergleich. Darin verpflichtet sich der Landkreis, die kleine Lücke, die es im Zaun gibt, der fast den gesamten Bolzplatz umschließt, zu schließen

St. Wendel/Saarbrücken. Der Rechtsstreit zwischen dem Landkreis St. Wendel und Anliegern des Bolzplatzes am Gymnasium Wendalinum ist beendet. Gestern einigen sich die Kontrahenten vor dem Verwaltungsgericht in Saarbrücken auf einen Vergleich. Darin verpflichtet sich der Landkreis, die kleine Lücke, die es im Zaun gibt, der fast den gesamten Bolzplatz umschließt, zu schließen. Der Zaun muss, das gibt das Gericht vor, 1,5 Meter hoch sein und über ein verschließbares Tor verfügen. Damit soll verhindert werden, dass der Bolzplatz außerhalb der genehmigten Zeiten genutzt wird. Wegen Lärmbelästigung hatten einige Anlieger den Landkreis verklagt. ddt

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort